Das Basler Zivilgericht bestätigte am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass mehrere natürliche Personen im Bereich des Produkthaftungsrechts eine Klage gegen die zum chinesischen Staatskonzern Chemchina gehörende Syngenta angestrengt haben.
Ein allfälliger Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt, wie der Verwaltungschef des Gerichts schrieb. Noch ist die Beweisaufnahme im Gang. Das Gericht erliess im Juni dazu eine Verfügung zu den drei Klagen. Darin steht, dass das Beweisverfahren auf eine Frage beschränkt wird.
Gemeint ist damit die Frage, ob zwei im Jahr 2017 verstorbene Landwirte vom Syngenta-Pflanzenschutzmittel «Polo» tatsächlich Gebrauch machten, welches die Klägerschaft als fehlerhaft beanstandet. Ob dies bewiesen ist, sei umstritten und eine Verneinung dieser Frage würde zu einem Endentscheid führen, heisst es in der Verfügung.
Syngenta: Kein Zusammenhang mit Pestizid
Bei der Klägerschaft soll es sich um die Witwen der zwei verstorbenen Bauern aus dem Distrikt Yavatmal handeln. Sie erheben den Vorwurf, ihre Ehemänner seien an einer Pestizidvergiftung gestorben. Ein weiterer Kläger ist ein Bauer, der das Produkt ebenfalls verwendet haben soll und «knapp überlebte», wie es in einer Medienmitteilung der beiden Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Public Eye und ECCHR heisst.
Die Medienstelle des Agrochemiekonzern schreibt auf Anfrage von Keystone-SDA, dass im Untersuchungsbericht der indischen Behörden von 2017 weder das Unternehmen Syngenta noch ein von ihm verkauftes Produkt mit den Vorfällen in Verbindung gebracht worden sei.
NGO spricht von juristischem Neuland
«Wir bedauern, dass die Klagen zu einem Vorfall in Indien in der Schweiz eingereicht wurden, während keines der in Indien zur Verfügung stehenden Beschwerde- und Rechtsmittel ergriffen worden sind», schreibt die Syngenta-Medienstelle weiter.
In einem früheren Communiqué kritisierte das Unternehmen, die NGOs versuchten, «wider besseres» Wissen einen Zusammenhang zwischen den Vorfällen in Yavatmal und Syngenta zu konstruieren.
Public Eye und ECCHR bezeichnen den Gang der Inderinnen und Inder vor das Basler Gericht als «erste zivilrechtliche Klage aus dem Globalen Süden gegen einen Agrochemiekonzern». Der Fall sei somit «juristisches Neuland», heisst es im Communiqué.
(AWP)