Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Klage mehrere Fragen aufwerfen würde, mit denen der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch nicht befasst war. Dies mache es schwer vorherzusagen, wie der Gerichtshof in einem solchen Fall entscheiden würde.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments will sich am Montag mit dem Gutachten befassen. Hintergrund ist die Entscheidung der EU-Kommission, trotz anhaltender Kritik an der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn rund zehn Milliarden Euro an eingefrorenen EU-Geldern für das Land freizugeben. Die Brüsseler Behörde hatte den Schritt Ende vergangenen Jahres damit begründet, dass Budapest die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllt habe.
Im Januar hatte das Parlament angekündigt, dass der Rechtsausschuss und der juristische Dienst eine mögliche Klage wegen der umstrittenen Freigabe prüfen sollen. Sollten sich Hinweise auf Verstösse gegen EU-Recht finden, soll der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden.
Die EU hatte die Mittel wegen Bedenken blockiert, dass unter Ministerpräsident Viktor Orbán zu wenig gegen Korruption und für die Wahrung des Rechtsstaats getan wird. Die EU-Kommission wirft Ungarn seit Jahren vor, EU-Standards und Grundwerte zu untergraben. Die Behörde startete etliche Vertragsverletzungsverfahren und verklagte Ungarn mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof./svv/DP/stw
(AWP)