Die finanziellen Verluste für den Bund und die Kantone bei Einführung der Individualbesteuerung will der Nationalrat tiefer halten, als vom Bundesrat beantragt, nämlich bei rund 600 Millionen Franken. Entsprechend passte er im Mai den Steuertarif an, im Sinn eines Kompromisses.

Im Ständerat könnte der Entscheid, zu folgen, knapp werden: Seine Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) beantragt dies mit Stichentscheid von Präsident Hans Wicki (FDP/NW), wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die kleine Kammer berät die Vorlage in der Sommersession ein nächstes Mal.

Beim Kinderabzug beharrt die WAK-S auf Rücksicht für Verheiratete mit ungleichen Einkommen. Abzüge sollen von einem Elternteil auf den andern übertragen werden können, damit sie nicht verfallen, wenn eines der Einkommen zu tief ist, um sie zu beanspruchen. Dies entschied die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen und mit einer Enthaltung.

Gleichzeitig will die Mehrheit den Kinderabzug tiefer festlegen als vom Bundesrat beantragt. Mit den Anträgen der WAK-S würde die Vorlage gegenüber der Version des Nationalrates zusätzliche Einnahmenausfälle von 130 Millionen Franken verursachen.

Ebenfalls mit knappem Stimmenverhältnis stellte sich die WAK-S hinter die Steuergerechtigkeits-Initiative, die die Besteuerung unabhängig vom Zivilstand verlangt. Sie beantragt der kleinen Kammer mit 7 zu 6 Stimmen, eine Ja-Empfehlung zu beschliessen. Der Nationalrat unterstützt die Initiative ebenfalls mit knappem Mehr.

(AWP)