Seit dem 1. Juli 2020 sind Schweizer Unternehmen mit mindestens 100 Angestellten verpflichtet, eine Lohnanalyse durchzuführen, die Resultate prüfen zu lassen und ihre Mitarbeitenden darüber zu informieren. Dies hat zum Ziel, die Lohndiskriminierung von Frauen zu bekämpfen.

Doch fünf Jahre nach Einführung dieser Analysepflicht bestehen weiterhin Lohnunterschiede, wie die Gewerkschaft Syna am Montag im Rahmen des Aktionstags betonte. Sie verwies in ihrer Mitteilung auf die aktuellsten Zahlen des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2022.

Demnach verdienten Frauen im Privatsektor rund 18 Prozent weniger als Männer. Gut 45 Prozent dieses Unterschieds waren unerklärt - also nicht auf Branche, Beruf oder Alter zurückzuführen - und somit laut Syna potenziell diskriminierend. Im öffentlichen Sektor lag die Lohndifferenz mit rund 14 Prozent leicht tiefer.

Das Gleichstellungsgesetz müsse deshalb «ambitioniert reformiert werden», forderte Syna. Unter anderem brauche es abschreckende Sanktionen bei Missachtung besagter Analysepflicht oder bei nachgewiesener Lohndiskriminierung. Ausserdem bemängelte die Gewerkschaft die fehlende Kontrolle und Koordination der Analysen.

Rund 50 Organisationen und Persönlichkeiten gehören der Koalition gegen Lohndiskriminierung an. Neben den Gewerkschaften sind dies etwa der Frauendachverband Alliance F, der Berufsverband für Pflegefachpersonal und der Berufsverband Avenir Social.

(AWP)