Mit einer kleinen Post-Reform will der Bundesrat auf Verordnungsstufe die Post ab 2026 um bis zu 45 Millionen Franken im Jahr entlasten. Er plant dazu Abstriche an der Grundversorgung. Besonders kritisiert die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) den Vorschlag, nicht mehr allen Häusern die Post zuzustellen.
Allem voran sei die vorgeschlagene Änderung des Siedlungsbegriffs auf grosse Kritik gestossen in der KVF-N, schrieben die Parlamentsdienste am Mittwoch. Der Bundesrat hat noch zu entscheiden, wie die «kleine Reform» nach der kritischen Vernehmlassung umgesetzt werden soll.
Mitte August setzte der Bundesrat Eckwerte für eine grosse Postreform ab 2030, auf Gesetzesstufe. Dabei will er an der Grundversorgung festhalten, solange diese bezahlbar ist und nachgefragt wird. Doch der Bundesrat will Vorgaben machen für den Fall, dass die Nachfrage angesichts der Digitalisierung sinkt.
Die KVF-N sieht in dem Verfahren mit mehreren Gesetzgebungsprozessen den «ganzheitlichen Ansatz» bei den Anpassungen im Postrecht gefährdet. Das geplante Vorgehen des Bundesrates, worauf auf die vorgeschlagene Änderung der Postverordnung eine umfassende Revision der Postgesetzgebung folgen soll, habe Kritik ausgelöst.
Mit einer Motion, die sie mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedet hat, verlangt die Kommission vom Bundesrat eine ganzheitliche Revision des Postrechts, unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Postmarkt und der veränderten Bedürfnisse der Kundschaft. Zur Motion wird nun der Bundesrat Stellung nehmen, bevor sich der Nationalrat damit befasst.
(AWP)