Der Bundesrat beantragt für Unterstützung im Ausland in den vier Jahren insgesamt 11,27 Milliarden Franken. Mit 13 Prozent dieser Kreditsumme oder 1,5 Milliarden Franken will er der Ukraine beim Wiederaufbau helfen.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hiess zwei der drei Teilbeschlüsse der Strategie für die internationale Zusammenarbeit (IZA) einstimmig und den dritten mit 12 zu 1 Stimmen gut. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.

Im Zentrum der Beratungen standen der Stand der Umsetzung des Unterstützungsprogramms für die Ukraine für die Jahre 2025 bis 2028, die Höhe der Verpflichtungskredite sowie die Verknüpfung der Entwicklungszusammenarbeit mit Migrationsfragen.

Mit 8 zu 4 Stimmen hiess es die APK-S gut, Programme in den Schwerpunktländern der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu reduzieren, wenn diese Länder nicht genügend Bereitschaft zeigen, die Verknüpfung mit der Migrationspolitik zu akzeptieren.

Abgelehnt hat sie hingegen Anträge, die die Ukraine-Hilfe reduzieren oder aber die Quote für öffentliche Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens heben wollten. Mit einer Kommissionsmotion fordert die APK-S eine gesetzliche Grundlage für die Ukraine-Hilfe.

Der vom Bundesrat bevorzugte Staatsvertrag sei nicht sachgerecht, findet die Kommission. Bei einem Gesetz könne das Parlament mehr mitreden, und das Gesetz könne zudem befristet werden.

(AWP)