Die Vorlage zur Reform der Hinterlassenen-Renten hiess die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N) mit 13 zu 12 Stimmen gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die neuen Bestimmungen sollen indirekter Gegenvorschlag werden zur Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» der Mitte-Partei.

Besitzstand wahren

Gelten sollen die vorgeschlagenen Neuerungen aber nur für künftige Pensionierte. Bei laufenden Renten soll der Ehepaar-Plafond nach dem Willen der Mehrheit bleiben. Eine Minderheit beantragt eine Anhebung der Obergrenze für Ehepaare von 150 auf 175 Prozent.

Für neue Rentnerinnen und Rentner von AHV und IV will die Mehrheit den Verwitwetenzuschlag streichen. Dabei soll der Besitzstand gewahrt werden: Bei laufenden Renten soll der Zuschlag bleiben, und Zuschläge, die schon bezahlt werden, soll es weiterhin geben.

Streichen will die Mehrheit zudem die Alterskinderrenten von AHV und beruflicher Vorsorge. Auch hier müssen bereits Pensionierte keine Abstriche hinnehmen: Bei schon laufenden Renten sollen die Kinderrenten bestehen bleiben.

Die Mehrheit will zudem nicht erwerbstätige Ehegatten nicht mehr von der Beitragspflicht befreien. Minderheiten wollen allerdings diese einzelnen Elemente nicht abschaffen.

Neu entschied die Kommission, dass künftig auch unverheiratete Väter und Mütter Hinterbliebenenrenten bekommen sollen, so, wie es der Bundesrat will. Die SGK-N rückte damit von einem Beschluss vom Mai ab. Auch die Mindestrenten für Hinterlassene will sie entgegen einem früheren Beschluss nicht erhöhen.

Mehrkosten und Streichungen

Die Aufhebung des Ehepaar-Plafonds kostet zwar mehr, wie es in der Mitteilung heisst. Doch die Streichung von lebenslangen Renten für Verwitwete, des Verwitwetenzuschlags und auch der Alterskinderrenten brächten über die Zeit steigende Einsparungen.

Nun ist der Nationalrat am Zug. Erst wenn dieser über die Reform der Hinterlassenenrenten debattiert hat, will die Kommission über ihre Haltung zur AHV-Heiratsstrafe-Initiative der Mitte befinden. Voraussichtlich im Herbst entscheiden wird der Nationalrat über die Finanzierung der von Volk und Ständen beschlossenen 13. AHV-Rente.

Ausbezahlt wird diese ab 2026. Die SGK-N schlägt mit 13 zu 12 Stimmen vor, den «Dreizehnten» nur über eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte zu finanzieren, so wie es der Bundesrat will. Die Erhöhung soll dabei bis 2030 befristet sein.

Dies, weil die Kommission nach Kenntnisnahme von neuen Finanzperspektiven der AHV festgestellt hat, dass die Umlagedefizite geringer ausfallen dürften als vom Bundesrat bei der Ausarbeitung der Botschaft erwartet worden war. Es brauche deshalb lediglich eine Übergangsfinanzierung. Auf die vom Bundesrat beantragte Kürzung des Bundesbeitrages an die AHV will die SGK-N verzichten.

Umstrittene Finanzierungskonzepte

Der Ständerat hingegen will für die Finanzierung der 13. AHV-Rente die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einem Prozentpunkt und die Lohnbeiträge um 0,4 Prozentpunkte erhöhen. Dieses Konzept beschränkt sich nicht auf die 13. AHV-Rente, sondern berücksichtigt auch eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung des Ehepaar-Plafonds.

Minderheiten in der Nationalratskommission beantragten, dem Ständerat zu folgen oder aber - dank der besseren finanziellen Perspektiven für die AHV - die Werte des Finanzierungskonzepts der kleinen Kammer nach unten anzupassen.

Auch ein höheres Rentenalter lag in der SGK-N auf dem Tisch. Eine starke Minderheit fordert, die Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte und das Renten-Referenzalter um ein halbes Jahr zu erhöhen, wenn der AHV-Ausgleichsfonds auf unter 90 Prozent einer Jahresausgabe sinkt.

mk/

(AWP)