Derzeit sei die Wirkung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ungenügend, war der am Mittwoch veröffentlichten Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) zu entnehmen. Aus Sicht der Kommission ist die LSVA das zentrale Instrument der Verlagerungspolitik.

Die Verlagerung des Güterverkehrs befinde sich an einem Wendepunkt: Die rollende Landstrasse werde eingestellt, SBB Cargo reduziere Leistungen, die alpenquerenden Lastwagenfahrten nähmen seit Jahren zu, hiess es zur Motion. Gleichzeitig gerate der Bahninfrastrukturfonds (BIF) unter finanziellen Druck. In dieser Situation müsse die LSVA ihren Beitrag leisten.

Mit einer Erhöhung der Abgabe auf den maximal zulässigen Betrag könnten jährliche Mehreinnahmen von rund 68 Millionen Franken erzielt werden. Diese Mittel würden laut der Motionsbegründung grösstenteils in den BIF fliessen und so die Bahninfrastruktur stärken. Die Rahmenbedingungen für die Höhe der LSVA sind im Landverkehrsabkommen mit der EU geregelt.

Vorhaben wird von knapper Mehrheit unterstützt

Die Motion wurde mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen eingereicht. Die Minderheit - Fraktionsmitglieder von SVP und FDP - lehnte die Motion ab, um die Wettbewerbsfähigkeit der Transportunternehmen aufrechtzuerhalten, wie die Parlamentsdienste in einer Mitteilung schrieben.

Als Nächstes wird der Bundesrat zum Anliegen Stellung nehmen. Danach geht die Motion zur Beratung an den Nationalrat.

Die KVF-N möchte zudem eine Ausweitung der LSVA auf Lieferwagen, die für den Güterverkehr eingesetzt werden, prüfen. Sie habe der Verwaltung einen entsprechenden Bericht in Auftrag gegeben, hiess es weiter.

Die Kommission habe sich weiter mit der Frage beschäftigt, auf welche elektrisch angetriebene Lastwagen die reduzierte LSVA anzuwenden sei. Anträge, auch CO2-neutrale oder emissionsfreie Lastwagen einzuschliessen, wurden laut Communiqué von einer Mehrheit abgelehnt.

(AWP)