Damit entstehe ein gemeinsames Clearinghaus für mit internationaler Präsenz, teilte die SIX am Donnerstag in einem Communiqué mit: «Unter dem Namen SIX Clearing wird das einheitliche Clearinghaus Skaleneffekte erzielen, Prozesse optimieren und eine Grundlage für Wachstum in allen Segmenten schaffen.»
Derzeit betreibe die SIX die beiden Clearinghäuser SIX X-Clear in der Schweiz und BME Clearing in Spanien. Die beiden Clearinghäuser arbeiten zusammen, unterhalten jedoch separate lokale Rechtseinheiten und Systeme.
Auf die Frage, warum die Clearinghäuser gerade jetzt, fünf Jahre nach der Übernahme der BME, zusammengelegt würden, sagte SIX-Sprecher Stephan Meier der Nachrichtenagentur AWP: «Die Zeit für eine Zusammenlegung ist jetzt reif. Die Vorbereitungen dafür sind abgeschlossen.»
Sitz in Madrid
Der Sitz des neuen gemeinsamen Clearinghauses ist in der spanischen Hauptstadt Madrid. Zudem gibt es Büros in Zürich und der norwegischen Hauptstadt Oslo.
Mit dem gemeinsamen Clearinghaus könne man in weitere Assetklassen diversifizieren und die Reichweite des Angebots ausbauen, so der Wertschriftenservice-Chef Rafael Moral Santiago laut Mitteilung. Dank der EU-Lizenz sei man bestens positioniert, sich als führender Anbieter integrierter Post-Trade-Lösungen, also dem Börsenhandel nachgelagerten Dienstleistungen wie Clearing und Settlement, für den europäischen Markt zu etablieren.
Das SIX Clearing werde direkte Interoperabilitätsverbindungen mit anderen Clearinghäusern anbieten, sagte Sprecher Meier weiter. Damit können die Marktteilnehmer leichter Geschäfte über mehrere Handelsplattformen abwickeln. Mitglieder erhalten somit einen breiteren Marktzugang und standardisierte Arbeitsabläufe.
Die Zusammenlegung habe keine Auswirkungen für das Personal der beiden Clearinghäuser. Es gebe keine Änderungen, sagte der SIX-Sprecher. Insgesamt arbeiten bei der SIX und BME 70 Beschäftigte im Clearing.
Schnittstelle beim Börsenhandel
Das Clearing erfolgt nach Abschluss des Börsenhandelsgeschäfts, aber vor dessen Abwicklung. Als zentrale Gegenpartei steht ein Clearinghaus zwischen den Handelsparteien.
Das Clearinghaus wird dann gegenüber jedem Verkäufer zum Käufer und gegenüber jedem Käufer zum Verkäufer. Zweck des Clearings ist die effiziente Handhabung der Risiken, die aus den abgeschlossenen, aber noch nicht abgewickelten Verträgen (auf Handelsebene) resultieren.
jb/ys
(AWP)