In den beiden 1954 erteilten Konzessionen ist festgehalten, dass das Energieunternehmen sämtliche Übertragungs- und Verteilanlagen bis zu den Hausanschlüssen in den Gemeinden auf eigene Kosten erstellt, betreibt und unterhält. 2015 wurden die Konzessionen insoweit angepasst, als dies nur für die Bauzone gilt.
Unterdessen sind jedoch neue Nutzungen zu den Haushalten und Kleingewerben hinzugekommen. Es mussten Ladestationen für die Elektromobilität und ein Krypto-Mining-Rechenzentrum ans Netz angeschlossen werden, wie aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Frage nicht behandelt
Das Verwaltungsgericht hiess eine Klage der Gemeinden gut, womit die Kraftwerke für die Anschlusskosten aufkommen sollten. Das Bundesgericht hat nun jedoch eine Beschwerde des Unternehmens gutgeheissen. Im Ergebnis muss sich das Verwaltungsgericht nochmals mit der Sache beschäftigen.
Es war nicht auf einen Eventualantrag der Stromproduzentin eingetreten, wonach die Konzession zu ändern sei. Damit habe die Vorinstanz eine Rechtsverweigerung begangen, schreibt das Bundesgericht. Wie hoch der Streitwert ist, geht aus dem Urteil nicht hervor.
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(AWP)