Ohne Gegenantrag nahm die kleine Kammer am Freitag eine Motion von Michaël Buffat (SVP/VD) an. Dieser verlangt vom Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Ziel ist, dass digitale Kommunikationskanäle bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verbindlich vorgeschrieben werden können.

Geprüft werden sollen konkret pauschale Zuschläge für Personen, die auf dem Postversand bestehen. Die Landesregierung war mit dem Auftrag einverstanden. Ob sie ihn tatsächlich umsetzen muss, entscheidet nun der Ständerat. Er wird als nächstes über den Vorstoss entscheiden.

Buffat begründete sein Anliegen mit den Kosten des Papierversands. Laut brancheninternen Schätzungen gehe es um 100 Millionen Franken im Jahr oder mehr. Ein Grossteil der Ausgaben entstehe, weil viele Empfängerinnen und Empfänger ohne triftigen Grund am Papierformat festhielten. Das elektronische Format biete viele Vorteile.

Gemäss dem Motionär soll der Bundesrat auf Verordnungsstufe Ausnahmen definieren können, etwa wenn es aus Gründen des Datenschutzes die Papierform braucht.

(AWP)