Noch am Freitag hatte das Weisse Haus in einer Anordnung, die noch 10 Prozent als globalen Zollsatz formulierte, zahlreiche Ausnahmen aufgelistet: Nicht gelten soll der Zoll für Arzneimittel und pharmazeutische Wirkstoffe sowie Autos und schwere Lastwagen. Für bestimmte Warenkategorien gelten je nach Land teils unterschiedliche Zollvereinbarungen.
Trump hatte auf der Plattform Truth Social geschrieben, er habe einen «weltweiten 10-Prozent-Zoll für alle Länder» unterzeichnet - keine 24 Stunden danach kündigte er eine Erhöhung des Satzes auf 15 Prozent an.
Neuer Zoll bislang nur temporär möglich
Für den weltweiten Zusatzzoll stützt sich Trump nach Angaben des Weissen Hauses auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974. Für einen längeren Zeitraum als 150 Tage bräuchte Trump auf diesem Weg allerdings die Zustimmung des US-Parlaments. Experten bezweifeln zudem, ob notwendige Voraussetzungen zur Nutzung dieser rechtlichen Grundlage für die temporären Zölle überhaupt erfüllt sind.
Dem hochrangigen Regierungsbeamten zufolge sei das bisherige Vorhaben nur temporär geplant. So beabsichtige das Weisse Haus, «angemessenere oder bereits ausgehandelte Zollsätze» wieder zu etablieren.
EU: an Zollobergrenze halten
Die EU-Kommission hatte nach der Gerichtsentscheidung von den USA verlangt, eine vereinbarte Zollobergrenze von 15 Prozent in jedem Fall nicht zu überschreiten. Die Vereinbarung mit den USA über Zölle habe bisher gut funktioniert, sagte ein Sprecher der Kommission, bevor die neuen Informationen aus Washington bekannt wurden. Bevor die EU Entscheidungen über das weitere Vorgehen treffen könne, brauche sie klare Angaben der US-Seite, welche Schritte die USA nun unternehmen wollen./ngu/DP/jha
(AWP)
