Das höchste Gericht der französischen Justiz will laut der Nachrichtenagentur sein Urteil am 7. November verkünden. Es wird auch darüber entscheiden, ob die Anklage gegen den Konzern wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit gültig ist. Seit 2018 läuft eine Anklage gegen die Lafarge SA wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Finanzierung eines terroristischen Unternehmens und Gefährdung des Lebens von Menschen.
Das Zementunternehmen, das inzwischen eine Tochtergesellschaft der Schweizer Holcim ist, wird verdächtigt, in den Kriegsjahren 2013 und 2014 über seine syrische Tochtergesellschaft Lafarge Cement Syria (LCS) mehrere Millionen Euro an dschihadistische Gruppen, darunter die Organisation Islamischer Staat (IS), und an Mittelsmänner gezahlt zu haben. Damit sollte der Betrieb der Zementfabrik in Jalabiya in Syrien aufrechterhalten werden.
In diesem Zusammenhang hatte Lafarge offenbar die Tätigkeit seiner syrischen Beschäftigten auf dem Gelände bis September 2014 aufrechterhalten, während seine ausländischen Beschäftigten 2012 evakuiert worden seien. «Die syrischen Arbeitnehmer waren dem Risiko von Erpressung und Entführung ausgesetzt», hiess es bei einer öffentlichen Anhörung,
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(AWP)