Diese Produkte hätten ein ähnliches Risikoprofil wie medizinische Produkte, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Freitag. Die Europäische Kommission hatte deshalb Ende 2022 Verordnungen erlassen, um die Sicherheit solcher Produkte mit hauptsächlich kosmetischem Zweck zu erhöhen.

Der Bundesrat hat nun beschlossen, die Schweizer Regelung an diejenige der EU anzupassen. Die betroffenen Produkte werden deshalb dem Medizinprodukterecht unterstellt. Die Änderung gilt ab dem 1. November 2023.

(AWP)