Die Fehlermarge der Hochrechnung liegt bei plus/minus zwei Prozentpunkten. Die Mobilisierung in den Städten habe den Ausschlag für das Resultat gegeben, sagte Lukas Golder, Politologe bei gfs.bern, am Sonntag im Schweizer Fernsehen (SRF). Umfragen hatten ein knappes Abstimmungsresultat erwarten lassen.
Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, werden künftig gemeinsam besteuert. Mit der heutigen gemeinsamen Besteuerung müssen Verheiratete wegen der Progression teilweise mehr Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit schon heute getrennten Veranlagungen.
Gemäss dem neuen Gesetz über die Individualbesteuerung müssen Bund, Kantone und Gemeinden jede Privatperson einzeln veranlagen. Ehepaare müssen neu zwei Dossiers einreichen und je ihr Einkommen und Vermögen deklarieren. Kantone und Gemeinden haben sechs Jahre Zeit für die Umstellung, also bis spätestens 1. Januar 2032.
Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird von heute 6800 auf 12'000 Franken erhöht, aber unter den Eltern grundsätzlich je hälftig aufgeteilt. Vermögenserträge werden nach Besitzverhältnissen zugeteilt. Gemeinsamer Besitz wird je hälftig aufgeteilt. Bei Liegenschaften ist der Eintrag im Grundbuch massgebend.
Um die Einbussen zu senken, passte das Parlament die Steuertarife an. Für hohe Einkommen dürften daher mehr Bundessteuern anfallen. Tendenziell mehr abliefern müssen dürften zudem Paare mit einem Einkommen oder einem hohen und einem tiefen Einkommen. Verheiratete mit ähnlichen Einkommen dürften dagegen tendenziell entlastet werden.
Die Ausfälle bei der Bundessteuer dürften sich auf derzeit rund 630 Millionen Franken belaufen. Ein Teil davon wird auch auf die Kantone entfallen. Wie sich die Vorlage auf die Kantons- und Gemeindesteuern auswirkt, ist offen. Das hängt von der Umsetzung in den Kantonen und deren Steuertarifen und -abzügen ab.
(AWP)
