Die Mobilisierung in den Städten habe den Ausschlag für das Resultat gegeben, sagte Lukas Golder, Politologe bei gfs.bern, am Sonntag im Schweizer Fernsehen (SRF). Ein Nein könne auf Grund der Zahlen nun ausgeschlossen werden. Noch am Mittag hatte keine Trendrechnung zu der Vorlage vorgelegen.
Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, werden künftig gemeinsam besteuert. Mit der heutigen gemeinsamen Besteuerung müssen Verheiratete wegen der Progression teilweise mehr Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit schon heute getrennten Veranlagungen.
Spätestens bis 1. Januar 2032
Bei der Bundessteuer dürften rund 610'000 Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen sein. Etwa 670'000 Ehepaare haben demgegenüber steuerliche Privilegien. Fallen werden auch der sogenannte Heiratsbonus sowie Abzüge für Verheiratete und Zweiverdiener.
Gemäss neuem Gesetz über die Individualbesteuerung müssen Bund, Kantone und Gemeinden jede Privatperson einzeln veranlagen. Ehepaare müssen neu zwei Dossiers einreichen und je ihr Einkommen und Vermögen deklarieren. Kantone und Gemeinden haben sechs Jahre Zeit für die Umstellung, also bis spätestens 1. Januar 2032.
Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird von heute 6800 auf 12'000 Franken erhöht, aber unter den Eltern grundsätzlich je hälftig aufgeteilt. Vermögenserträge werden nach Besitzverhältnissen zugeteilt. Gemeinsamer Besitz wird je hälftig aufgeteilt. Bei Liegenschaften ist der Eintrag im Grundbuch massgebend.
Um die Einbussen zu senken, passte das Parlament die Steuertarife an. Für hohe Einkommen dürften daher mehr Bundessteuern anfallen. Tendenziell mehr abliefern müssen dürften zudem Paare mit einem Einkommen oder einem hohen und einem tiefen Einkommen. Verheiratete mit ähnlichen Einkommen dürften dagegen tendenziell entlastet werden.
630 Millionen Franken weniger
Die Ausfälle bei der Bundessteuer dürften sich auf derzeit rund 630 Millionen Franken belaufen. Ein Teil davon wird auch auf die Kantone entfallen. Wie sich die Vorlage auf die Kantons- und Gemeindesteuern auswirkt, ist offen. Das hängt von der Umsetzung in den Kantonen und deren Steuertarifen und -abzügen ab.
Unterstützt haben die Individualbesteuerung SP, FDP, Grüne und GLP, der Städteverband, der Frauen-Dachverband Alliance F, mehrere Wirtschaftsverbände sowie Bundesrat und Parlament. Sie fanden es stossend, dass heute in vergleichbaren finanziellen Verhältnissen lebende verheiratete und unverheiratete Paare allein wegen des Zivilstandes nicht gleich besteuert werden.
Anreize für höhere Arbeitspensen
Die Vorlage setze Anreize für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener, - meist Frauen -, in höheren Pensen erwerbstätig zu sein, argumentierten sie zudem. Sie hätten damit nicht nur mehr Lohn, sondern auch eine bessere Altersvorsorge. Höhere Arbeitspensen könnten der Wirtschaft zu mehr Arbeitskräften im Inland verhelfen.
Unterlegen sind SVP, Mitte-Partei, EVP und EDU, der Bauernverband und die IG Familie 3plus. Sie argumentierten, dass der Wechsel zur Individualbesteuerung das System nicht gerechter mache. Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden stärker belastet, während gutverdienende Doppelverdiener profitierten.
Auch von zahlreichen Kantonen kam viel Widerstand. Zehn von ihnen hatten die Vorlage gar mit dem Kantonsreferendum bekämpft, und das kommt sehr selten vor. Die Kantone verwiesen auf ihre bisherigen Arbeiten, um die steuerliche Heiratsstrafe abzuschaffen oder zumindest zu mildern.
(AWP)
