Die Fehlerquote liegt bei plus/minus 3 Prozentpunkten. Bisher fünf ausgezählte Kantone stimmten der Vorlage zu, einer lehnte sie ab. Gespalten sind die Tourismusgebiete: Während Graubünden die Vorlage annahm, lehnte das Wallis sie mehrheitlich ab. Allerdings stimmten zahlreiche Kantone im deutschsprachigen Oberwallis dem Vorhaben zu.

Neue Steuer auf Zweitliegenschaften

Abgestimmt wurde allerdings nicht über den Eigenmietwert, sondern über eine neue Sondersteuer für selbstbewohnte Zweitliegenschaften. Weil dafür die Verfassung angepasst werden muss, braucht es ein Ja von Volk und Ständen. Und dieses Ja machte das Parlament zur Voraussetzung für die Abschaffung des unbeliebten Eigenmietwerts.

Der Abstimmungssieg geht damit an den Hauseigentümerverband, Wirtschaftsverbände sowie SVP, FDP und Mitte. Und das, obwohl Hauseigentümerinnen und -eigentümer in der Schweiz gegenüber Mietenden in der Minderzahl sind. Mit einem millionenschweren Kampagnenbudget hatten sie den ungeliebten Eigenmietwert bekämpft.

Mit dem Eigenmietwert werden auch die meisten Abzüge für Schuldzinsen und Sanierungen von Eigenheimen abgeschafft. Die Befürworter argumentierten, dass mit der starken Begrenzung der Abzugsmöglichkeiten das Steuersystem einen Anreiz verliere, hohe Hypotheken und damit eine Verschuldung lange beizubehalten.

Der Hauseigentümerverband hatte eine heute ungerechte Überbesteuerung kritisiert. Gerade im Pensionsalter, wenn das Einkommen sinke, schlage der Eigenmietwert für Hausbesitzerinnen und -besitzer durch. Der Eigenmietwert werde in den kommenden Jahren deutlich steigen, war von Befürwortern weiter zu hören. Denn die Kantone entschieden über die Höhe dieser Steuer.

Warnung vor höheren Steuern

Das Abstimmungsergebnis beendet eine jahrelange Debatte über den ungeliebten Eigenmietwert. In den letzten rund 25 Jahren scheiterten nicht weniger als drei Anläufe an der Urne, die Steuer auf dem fiktiven Einkommen loszuwerden. Weitere Abschaffungsversuche im Parlament blieben ebenso ohne Erfolg.

Im gegnerischen Lager befanden sich die Kantone und besonders die Gebirgskantone, SP und Grüne, der Mieterinnen- und Mieterverband, Verbände wie etwa Bauenschweiz und Swisscleantech sowie der Gemeindeverband. Die Linke warnte vor höheren Steuern, für die auch Mieterinnen und Mieter aufkommen müssten.

Die Gebirgskantone befürchteten grosse Einnahmenverluste ohne den Eigenmietwert auch für Zweitwohnungen. Die Kantone müssen nun entscheiden, ob sie die Zweitwohnungssteuer einführen wollen oder nicht. Die Konferenz der Kantonsregierungen nannte diese neue Sondersteuer vor dem Urnengang «keine befriedigende Lösung».

Inkraftsetzung noch offen

Für die Baubranche muss sich nun zeigen, ob Hausbesitzerinnen und -besitzer ihre Liegenschaften auch in Schuss halten, wenn sie die Kosten für Unterhalt und Sanierungen nicht mehr von den Steuern absetzen können. Ebenso muss sich zeigen, wie energetische Sanierungen vorankommen, wenn beim Bund die Abzüge dafür fallen.

Wann die Vorlage nach einem Ja zur Verfassungsänderung in Kraft treten würde, konnte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Vorfeld der Abstimmung noch nicht sagen. Der Bundesrat werde den Entscheid nach einer Konsultation der Finanzdirektorinnen und -direktoren der Kantone fällen, hiess es damals.

(AWP)