Im Kern geht es bei dem neuen sicherheitsrechtlichen Instrument darum, einfacher strafrechtlich gegen staatlich gelenkte Bedrohungen vorgehen zu können. Strafbar werden so die Unterstützung, Hilfeleistung oder das Erlangen materiellen Nutzens. Für bestimmte Delikte reicht das Strafmass bis zu lebenslanger Haft.

Die Islamischen Revolutionsgarden seien «ein zentraler Bestandteil des iranischen Sicherheitsapparats und direkt dem Obersten Führer des Iran unterstellt», heisst es in der Vorlage, die vom Parlament abgesegnet werden muss. Die zweite dem Iran zugeschriebene Organisation, das «Islamic Movement of Companions of the Right», wird mit mehreren Angriffen auf jüdische und israelische Gemeinden sowie persischsprachige Medien in Grossbritannien in Verbindung gebracht. Die Gruppe ist auch unter dem Namen Harakat Ashab al-Jamin al-Islamia bekannt./mj/DP/mis

(AWP)