Im Kern geht es um die zum 1. Mai um 25 Prozent erhöhte Luftverkehrssteuer (15,53 bis 70,83 Euro je nach Entfernung), die Flugsicherungsgebühren und die sogenannte Luftsicherheitsgebühr, die für die Kontrolle der Passagiere und ihres Handgepäcks am Flughafen erhoben wird.

Luftverkehrssteuer als Klimaschutzmassnahme

Die Luftverkehrssteuer wurde in Deutschland einst als Klimaschutzmassnahme eingeführt. Zuletzt wollte die Ampel-Regierung mit den höheren Einnahmen jedoch auch Löcher im Haushalt stopfen.

Insgesamt macht der Luftverkehr rund 2,5 Prozent der weltweiten Emissionen aus. Fliegen ist die mit Abstand klimaschädlichste Art zu reisen. Bei einem Hin- und Rückflug auf die Kanaren etwa fallen dem Umweltbundesamt zufolge pro Person rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente an. Das ist mehr, als ein Durchschnittsnutzer von Auto, Bus und Bahn in einem Jahr ausstösst (1,5 Tonnen CO2-Äquivalente)./swe/DP/mis

(AWP)