Konkret geht es um eine Ausschreibung des EU-Satellitenprojekts Galileo. Die für die Vergabe verantwortliche EU-Kommission nahm dafür drei Unternehmen in die engere Auswahl: OHB System, Airbus Defence and Space (ADS) und Thales Alenia Space Italia. Den Zuschlag im Wert von 1,47 Milliarden Euro erhielten schliesslich die beiden Konkurrenten, weil OHB nicht das günstigste Angebot vorgelegt habe. Das Bremer Unternehmen focht den Beschluss erfolglos vor dem EU-Gericht an, ehe es am EuGH in Berufung ging.

Vorteile durch Managerwechsel möglich

Die Richterinnen und Richter am EuGH wiesen darauf hin, dass OHB der Kommission bereits während der Vergabe mitgeteilt habe, dass ihr leitender Manager für das operative Geschäft zum Konkurrenten ADS gewechselt sei - und zwar in verantwortlicher Position für das Galileo-Angebot.

Die Brüsseler Behörde müsse in allen Abschnitten der Vergabe für einen möglichst fairen Wettbewerb sorgen, so das Urteil. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ADS durch den Managerwechsel unrechtmässige Vorteile erhalten habe./jcf/DP/jha

(AWP)