Die EU-Kommission überwacht, ob sich die EU-Staaten an europäisches Recht halten. Ist sie der Auffassung, dass Mitgliedsstaaten gegen EU-Recht verstossen, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, das mit einem Verfahren vor dem EuGH und einer Geldstrafe enden kann.

Das nun eingeleitete Verfahren begründete die Kommission unter anderem damit, dass Deutschland keine angemessene Erklärung dafür habe liefern können, warum die EU-Grenzwerte in Deutschland nicht umgesetzt werden könnten. Die Bundesrepublik hat nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren.

Schwefeldioxid reizt nach Angaben des Umweltbundesamtes die Schleimhäute und kann zu Atemwegsproblemen führen. Acrylaldehyd ist der EU-Chemikalienagentur ECHA zufolge ebenfalls gefährlich. Es verätzt demnach die Haut, schädigt Augen und kann beim Einatmen tödlich sein./mjm/DP/tih

(AWP)