«Sauberes Wasser ist ein Markenzeichen der Schweiz», sagte Umweltminister Albert Rösti bei der Vorstellung der Massnahmen am Mittwoch in Bern vor den Medien. Mit dem Paket, das nun bis zum 12. März 2026 in der Vernehmlassung ist, will der Bundesrat mehrere Forderungen des Parlaments erfüllen.
Trinkwasser wird zu 80 Prozent aus Grundwasser gewonnen. Der Bundesrat will deshalb vorwärts machen mit der Bezeichnung von Zuströmbereichen für Grundwasserfassungen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird. Mit Zuströmbereich gemeint ist die Zone, in der etwa 90 Prozent des Grundwassers einer Fassung durch versickertes Regenwasser gebildet wird.
Gefährdete Zuströmbereiche im Fokus
Der Bundesrat will klarstellen, welche Zuströmbereiche bis 2050 bezeichnet werden müssen. Es sind jene mit verunreinigtem Wasser und jene, bei denen eine Gefahr für Verunreinigung besteht, etwa wegen Deponien oder Industrie mit das Wasser gefährdenden Stoffen, wegen landwirtschaftlichen Kulturen oder einer Siedlung in der Nähe.
Sind die Gebiete erst einmal bezeichnet, sollen in einem zweiten Schritt Kantone und Wasserversorger Massnahmen ergreifen können, um das Trinkwasser zu schützen. Das könne beispielsweise bedeuten, dass weniger Dünger eingesetzt werden darf oder der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beschränkt werde, sagte Rösti.
Ebenfalls im Blick hat der Bundesrat die rund 700 Kläranlagen im Land. Sie sollen künftig weniger Stickstoffverbindungen und organische Spurenstoffe in die Gewässer leiten. Auch soll aus Kläranlagen künftig weniger klimaschädliches Lachgas in die Atmosphäre gelangen.
Kläranlagen nachrüsten
Geplant ist deshalb, die Anlagen technisch nachzurüsten und auszubauen. Hier sind die Kantone und die Gemeinden in der Pflicht. Letztere müssten Massnahmen für mehr Leistung der Kläranlagen normalerweise über Gebühren finanzieren.
Noch einen weiteren Punkt im Gewässerschutzgesetz will der Bundesrat anpassen. Bauernbetriebe mit vielen Rindern oder Schweinen dürfen häusliches Abwasser zusammen mit dem Hofdünger auf die Felder bringen und müssen sich nicht an die Kanalisation anschliessen.
Diese Ausnahme soll auf Höfe mit noch anderen Nutztieren erweitert werden. Die Rede ist dabei von Schafen, Pferden oder Geflügel. Der Bundesrat will so alle Betriebe gleich behandeln. Laut den Zuständigen sind von dieser Neuerung rund 1000 Betriebe betroffen.
Schärfere Grenzwerte für gewisse Pestizide
Auch den Schutz vor Pestiziden will der Bundesrat verbessern. Im Anhang der Gewässerschutzverordnung sind für Pestizide, die für Pflanzen und Tiere besonders problematisch sind, ökotoxikologisch basierte Grenzwerte festgelegt. Zu den heute aufgeführten 19 Wirkstoffe sollen sieben weitere kommen.
Es seien Wirkstoffe, die in den letzten Jahren in mehreren Gewässern in Konzentrationen nachgewiesen worden seien, bei denen der Schutz der Pflanzen und Tiere nicht mehr gewährleistet sei, hält der Bundesrat dazu fest. Drei weitere Stoffe will der Bundesrat nach einer Abwägung zwischen Schutz und Nutzen noch nicht einschränken.
«Auch die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist dem Bundesrat wichtig», sagte Rösti dazu. Die fraglichen Stoffe seien für den Pflanzenschutz unverzichtbar, und es gebe derzeit keine Möglichkeit, sie durch alternative Substanzen zu ersetzen. Sobald es Alternativen gebe, könnten die schärferen Grenzwerte eingeführt werden.
Kritik von Grünen und WWF
Die Grünen und der WWF schrieben dazu, dass für Deltamethrin, Foramsulfuron und Lambda-Cyhalothrin die Grenzwerte nicht verschärft würden. Deltamethrin und Lambda-Cyhlothrin gehörten zu den giftigsten Stoffen, schrieb der WWF. Grüne und WWF kritisierten eine Einflussnahme der Landwirtschaft auf die Verordnungsanpassung.
Nationalrätin Marionna Schlatter ((Grüne/ZH) will mit einem Öffentlichkeitsgesuch mehr wissen über die Rolle der Landwirtschaft bei der Anpassung der Gewässerschutz-Verordnung.
Der Bauernverband entgegnete in einer Stellungnahme an Keystone-SDA, eine Konsultation sei üblich, wenn ein Vorhaben eine Organisation direkt betreffe. Mit den mittlerweile geltenden Vorschriften sei der angemessene Schutz zahlreicher Kulturen nicht mehr möglich.
(AWP)