Im beschleunigten Verfahren wird der US-Gerichtshof aufgefordert, bis zum 10. September mitzuteilen, ob er sich der Frage annehmen wird, um dann gegebenenfalls schnell Rechtssicherheit herzustellen.

Streit um Importzölle

Zuvor hatte ein Berufungsgericht Trump die Befugnis abgesprochen, auf Basis eines Notstandsgesetzes weitreichende Zölle auf Importprodukte zu verhängen. Die Gerichtsentscheidung sollte allerdings nicht vor dem 14. Oktober in Kraft treten, was Trump Zeit gab, sie anzufechten. Mindestens bis dann gelten die Zölle weiter.

Die Entscheidung umfasst die von Trump erstmals Anfang April angekündigten länderspezifischen Zölle, die Dutzende Handelspartner der USA betreffen. Danach räumte die US-Regierung Fristen ein, damit die Länder weiter mit den USA verhandeln können. In der Folge veränderten sich einige der Zollsätze. Im Falle der Europäischen Union etwa gilt seit dem 7. August ein Zollsatz von 15 Prozent auf den Import der meisten EU-Produkte in die USA. Eine wichtige Frage bei dem Rechtsstreit ist also auch, wie sich Urteile auf den Handel mit Staaten auswirken, mit denen die USA bereits ein Abkommen geschlossen haben.

Um was für ein Gesetz es geht

Für seine weitreichenden Zölle auf viele Produkte aus dem Ausland hatte Trump ein Gesetz von 1977 herangezogen. Dies besagt, dass ein Präsident im Krisenfall Dekrete erlassen kann, ohne dass der Kongress angerufen werden muss. Zölle seien jedoch eine Kernkompetenz des US-Parlaments, hatte das Berufungsgericht verdeutlicht. Die Richter hatten damit Trumps juristische Argumentation moniert und zugleich seiner aggressiven Handelspolitik zunächst einen Dämpfer verpasst.

Trump hatte bereits kurz nach der Entscheidung des Berufungsgerichts vergangene Woche angekündigt, sie vor dem Supreme Court anfechten zu wollen. Er hofft, dass die in seiner ersten Amtszeit nach rechts gerückte Richterriege des Supreme Courts in seinem Sinne entscheiden könnte, falls sie sich dem Fall annimmt./juw/DP/jha

(AWP)