Der zuständige Bundesrichter im New Yorker Stadtteil Brooklyn lehnte dies am Dienstag jedoch ab, wie die Nachrichtenagentur Reuters und die «Aargauer Zeitung» online übereinstimmend berichteten. Richter Edward Korman begründete den Entscheid demnach damit, dass die UBS eine rechtliche Einschätzung zu «hypothetischen» Klagen verlange. Ohne konkreten Streitfall gebe es keinen Anlass für eine gerichtliche Auslegung.
«Solange kein echter Rechtsstreit entsteht, der eine gerichtliche Auslegung erfordert, gilt die Vereinbarung so, wie sie ist», schrieb der Richter.
Damit bleibt die Debatte um mögliche neue Holocaust-Klagen in den USA offen. Hintergrund sind neue Hinweise auf Verbindungen der ehemaligen Credit Suisse und ihrer Vorgänger zu Nazi-Konten. Eine Untersuchung hatte rund 890 potenziell belastete Konten identifiziert.
Rund 1,3 Milliarden Dollar bezahlt
Die UBS hatte die Credit Suisse 2023 übernommen. Bereits 1999 hatten die UBS und die Credit Suisse zusammen 1,25 Milliarden Dollar an Opfer des NS-Regimes und deren Familien bezahlt, um damalige Ansprüche beizulegen.
Die UBS äusserte sich zunächst nicht zum Entscheid. Die Bank hatte in einer früheren Stellungnahme betont, sie habe das Gericht um eine Klarstellung der Vereinbarung gebeten, um mögliche Verfahren abzuwenden. Zu allfälligen finanziellen Rückstellungen äusserte sich die UBS nicht.
Das Simon-Wiesenthal-Center, eine jüdische Menschenrechtsorganisation, war der Ansicht, dass die UBS mit ihrem Vorschlag die alte Vereinbarung von 1999 zu weit ausdehnen würde. Dadurch könnten auch neue Erkenntnisse über mögliche Verbindungen von Banken zum NS-Regime nachträglich unter diese Einigung fallen.
to/
(AWP)

