Mit 170 zu 12 Stimmen und mit 4 Enthaltungen stimmte der Nationalrat am Mittwoch den Vorschlägen des Bundesrates zu. In der Landwirtschaft sind besonders Frauen finanziell oft von ihren Partnern abhängig. Es ist kaum möglich, Partnerinnen und Partner, die im Landwirtschaftsbetrieb mitarbeiten, am Geschäft zu beteiligen.
Bessere finanzielle Absicherung
Kommt es zu einer Scheidung, stehen viele Partnerinnen und Partner von landwirtschaftlichen Betriebsleitern und -leiterinnen finanziell vor dem Nichts. Die vom Parlament verlangte Vorlage will deshalb die Mitarbeit der Partner auf dem Betrieb regeln.
Verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Betriebsleitende sollen eine gemeinsame Beratung und die Regelung der Mitarbeit wahrnehmen müssen. Das soll Voraussetzung werden für Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen.
Der Nationalrat unterstützte dies. Der Bundesrat habe einen Vorschlag der Branche vorgelegt, sagte Martin Hübscher (SVP/ZH) namens der Wirtschaftskommission (WAK-N). Das wahre Problem seien aber tiefe Einkommen. «Wenn alles für den Lebensunterhalt gebraucht worden ist, gibt es nichts aufzuteilen.»
«Pragmatischer Weg»
Die SVP sprach von einem pragmatischen Weg. Dieser trage zur Sensibilisierung für die Lohnfrage auf Bauernbetrieben bei, sagte Sprecherin Katja Riem (BE). Die FDP-Fraktion lehnte den Vorschlag ab. Beat Walti sprach von einer Einmischung des Subventionsgebers in private Regelungen der Vermögensverhältnisse.
Die Minderheit um Jürg Grossen (GLP/BE) verlangte mehr Schutz als nun geplant für mitarbeitende Ehepartnerinnen und -partner. Was das Parlament verlangt habe, werde mit der Vorlage nicht umgesetzt. Es gehe um den Anspruch auf Anerkennung der Arbeit und auf sozialen Schutz. Viele Bäuerinnen hätten bis heute keinen Lohn.
Grossen sprach von einer Alibi-Übung und beantragte, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und die existierenden, nachteiligen Sonderregelungen für die Landwirtschaft abzuschaffen. Er unterlag aber mit 56 gegen 126 Stimmen.
(AWP)