Die EU-Schuldenregeln werden derzeit reformiert. Grundsätzlich gilt aber weiterhin, dass das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit - also die vor allem durch Kredite zu deckende Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Haushalts - unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu halten ist. Zudem darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten.

Im vergangenen Jahr wiesen den Eurostat-Angaben zufolge 13 EU-Länder eine Schuldenquote von mehr als 60 Prozent des BIP auf. Die höchsten Schuldenquoten gab es demnach 2023 in Griechenland (161,9 Prozent), Italien (137,3 Prozent), Frankreich (110,6 Prozent), Spanien (107,7 Prozent) und Belgien (105,2 Prozent). Die Schuldenquote Deutschlands betrug 2023 nach Eurostat-Angaben 63,6 Prozent. Das Defizit der Bundesrepublik betrug demnach 2,5 Prozent.

Wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine waren Schulden-Strafverfahren, sogenannte Defizitverfahren, zuletzt ausgesetzt. Ab diesem Frühjahr sollen sie bei Übertreten der Obergrenzen wieder eingeleitet werden können. Dann muss ein Land Gegenmassnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden./rdz/DP/ngu

(AWP)