Vorgesehen ist, dass rasch Gegenmassnahmen in Gang gesetzt werden können, wenn die Einfuhren aus den Mercosur-Ländern Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay stark ansteigen oder es zu einem übermässigen Preisverfall kommt. Auf ein Inkrafttreten des Handelsabkommens hat das keinen Einfluss. Es wird damit gerechnet, dass es im Laufe des ersten Halbjahres vorläufig in Kraft treten könnte.

Eier, Honig und Zucker besonders im Blick

Die in den Schutzklauseln vorgesehenen Gegenmassnahmen würden dazu führen, dass Zollvorteile vorübergehend wieder ausgesetzt werden. Eine besonders intensive Überwachung ist bei der Einfuhr von Produkten wie Rindfleisch, Geflügel, Reis, Honig, Eiern, Knoblauch, Ethanol, Zitrusfrüchten und Zucker vorgesehen.

483 Abgeordnete stimmten für die Schutzklauseln, 102 dagegen und 67 enthielten sich.

Abkommen soll Handel ankurbeln

Der Mercosur-Deal war zu Jahresbeginn in Paraguay nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen unterzeichnet worden. Es soll eine neue Freihandelszone mit mehr als 700 Millionen Einwohnern geschaffen werden. Geplant ist, Zölle und Handelsbarrieren zwischen der EU einerseits und Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay andererseits weitestgehend abzubauen und so den Austausch von Waren und Dienstleistungen anzukurbeln.

Europäische Landwirte fürchten die Konkurrenz aus den Mercosur-Staaten und sprechen von einer Existenzbedrohung für die europäische Landwirtschaft. Umweltschützer befürchten, dass durch eine stärkere Nachfrage landwirtschaftlicher Produkte in Europa die Abholzung des Regenwaldes in Südamerika befeuert werden könnte. Befürworter des Abkommens sehen dagegen besonders grosse Chancen für die Autoindustrie, den Maschinenbau und die Pharmabranche.

EuGH soll Deal prüfen

Bevor das Freihandelsabkommen in Kraft treten kann, muss es noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Parlament beschloss jedoch im Januar mit knapper Mehrheit, den EuGH vor der Entscheidung über die abschliessende Ratifizierung untersuchen zu lassen, ob das Abkommen mit EU-Recht vereinbar ist.

Nach Rechtsauffassung des Rates der Mitgliedstaaten kann es allerdings schon vor einer EuGH-Entscheidung vorläufig angewandt werden, sobald es von mindestens einem Mercosur-Staat ratifiziert wurde. Dieser Schritt wird noch in der ersten Jahreshälfte erwartet.

Streit um Mercosur-Abstimmung im Januar

Mehrere deutsche Grünen-Abgeordnete im Europaparlament hatten im Januar dafür gestimmt, das EU-Abkommen mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. Das sorgte für Gegenwind auch aus der eigenen Partei. Hätten sie dagegen gestimmt, wäre es nicht zur Überprüfung gekommen.

Die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini erklärte nun vor der Abstimmung, solche Schutzklauseln seien Standard in Freihandelsabkommen. Wie man zu dem Abkommen an sich oder der rechtlichen Prüfung stehe, sei daher weniger entscheidend für das Stimmverhalten./wea/DP/mis

(AWP)