Anstellung von Verwandten anderer Abgeordneter nicht verboten
Zuvor hatten Politiker aus SPD und CDU eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes angeregt, um Vetternwirtschaft zu unterbinden. Die AfD steht in der Kritik, weil einige Abgeordnete Angehörige von anderen AfD-Abgeordneten als Mitarbeiter beschäftigen.
Im Abgeordnetengesetz ist festgelegt, dass Parlamentarier keine eigenen Verwandten, Partner oder Ex-Partner auf Kosten der Steuerzahler anstellen dürfen. Die Beschäftigung solcher Personen in anderen Abgeordnetenbüros ist nicht geregelt.
Merz wirft AfD «Filz- und Vetternwirtschaft» vor
Zum Umgang seiner Partei mit der AfD sagte der CDU-Vorsitzende: «Wir müssen die AfD aber nicht nur in der Sache hart stellen, sondern sie auch als die Partei der vermeintlichen Saubermänner und Patrioten mit ihrem tatsächlichen Verhalten konfrontieren: Die Partei ist geprägt von einer tief verankerten Filz- und Vetternwirtschaft.»
Den Erfolg der AfD führt Merz auch auf ein Fehlverhalten der CDU zurück: «Die CDU hat zu lange zu viel Raum gelassen für die Themen, die heute von der AfD in einer völlig unzulässigen Vereinfachung beherrscht werden, zum Beispiel das Thema Migration.»/brd/DP/zb
(AWP)
