So soll Meyer Burger etwa den Technologievorsprung und die eigenen wirtschaftlichen Aussichten über mehrere Jahre zu positiv dargestellt haben. Durch die spätere Anpassung von zu hoch gesteckten Zielen hätten Anleger zudem hohe Schäden erlitten.

Daneben beschuldigt der Verein Meyer Burger, in den Ad-hoc-Meldungen und auch bei Aktionärsfragen an Generalsversammlungen falsche oder missverständliche Angaben gemacht zu haben. Besonders schwer wiege der Mitteilung zufolge die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Abnahmevertrag mit der US-Firma DESRI.

Rechtliche Schritte vorbereitet

Der SASV bereite daher rechtliche Schritte gegen Meyer Burger vor und prüfe auch mögliche Schadensersatzansprüche für Aktionäre. Dazu ruft der Verein betroffene Aktionäre auf, sich zu melden.

Konkret bereite der Verein wegen «wiederholten Verfehlungen von Meyer Burger» Anzeigen wegen «Verdachts auf Verletzung von Ad-hoc-Publizitätspflichten sowie wegen Verdachts auf Marktmanipulation» vor, heisst es in der Mitteilung. Man behalte sich ausserdem vor, eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Kursmanipulation einzureichen. Zudem würden Zivilklagen gegen einzelne Mitglieder der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats geprüft.

Meyer Burger war für eine unmittelbare Stellungnahme zu den Vorwürfen nicht erreichbar. Die Firma war bereits 2021 ins Visier des Anlegerschutzvereins geraten. Damals hatte der Solarzellenhersteller den SASV daraufhin aufgefordert, «sein ruf- und geschäftsschädigendes Verhalten einzustellen» und drohte seinerseits mit rechtlichen Schritten.

Klage bei ausreichendem Interesse

Gegenüber der Nachrichtenagentur AWP ordnete SASV-Generalsekretär Arik Röschke das Vorgehen des Vereins näher ein. Anstoss sei gewesen, dass sich aufgrund der grossen Aktienkursverluste bei Meyer Burger und den überraschend negativen Vorabzahlen viele Aktionäre an den Verein gewandt hätten.

Eine anschliessende Prüfung habe schliesslich ergeben, dass der «Kapitalmarkt zu spät und teilweise falsch informiert wurde», so Röschke. Daraufhin habe man sich dazu entschieden, die Kapitalmärkte über die Klageabsicht zu informieren. Damit könnten nun «geschädigte Aktionäre ihr Interesse anmelden.»

Das Vorgehen werde dann so wie bei der bereits gegen die Fusion von UBS und CS eingereichte Klage des Vereins sein: Erst bei einem «ausreichenden Interesse» werde eine Klage vorbereitet, sagte er weiter.

Wie hoch der vom SASV vertretene Aktienanteil ist, teilte der Verein nicht mit. Da der Aufruf gerade erst lanciert wurde, konnten Röschke noch keine Angaben zur Anzahl der potenziellen Kläger machen.

cg/tv

(AWP)