Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch 2026 bei 1,25 Prozent. Der Bundesrat hat die Beibehaltung des aktuellen Satzes für das kommende Jahr beschlossen. Der Satz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Der Bundesrat muss die Höhe des Mindestzinssatzes mindestens alle zwei Jahre überprüfen, wie er am Mittwoch mitteilte. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind dabei die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Nach dem Rückgang von 2022 habe sich die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der guten Renditen der letzten beiden Jahre und der leicht positiven Rendite dieses Jahres wieder auf einem guten Niveau stabilisiert, so der Bundesrat. Eine Senkung des Mindestzinssatzes sei deshalb nicht angezeigt. Aufgrund der aktuell tiefen Zinsen von Bundesobligationen und der ökonomischen, handels- und geopolitischen Verwerfungen sei aber auch eine Anhebung nicht gerechtfertigt.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte sich bereits Ende August für die Beibehaltung des Satzes von 1,25 Prozent ausgesprochen. Die Gewerkschaften kritisierten in der Folge die Empfehlung der Kommission: Ihres Erachtens ist der Mindestzins zu tief.
(AWP)
