Bei einem Stromausfall müssten über Mobilfunk Notrufe, Telefonie und Internet verfügbar bleiben, schrieb der Bundesrat. Am Mittwoch passte er die Fernmeldedienstverordnung entsprechend an. In Kraft treten die neuen Vorgaben am 1. März; sie gelten auch für Radioprogramme, die via Internet verbreitet werden.
Mobilfunkbetreiber dürfen indes, um ihre Netze zu entlasten, die Übertragung von Videos und TV-Programmen einschränken. Ab 2031 müssen zunächst Notrufe bei Stromausfällen mindestens vier Stunden lang möglich sein. Ab 2034 gilt die Vorgabe für die übrigen Dienste.
Der Bundesrat hätte eigentlich vorschreiben wollen, dass Mobilfunknetze bei Stromausfällen bis zu drei Tage lang und auch bei wiederholten Abschaltungen funktionieren müssen. Die Telekombranche und Wirtschaftsverbände hätten diese Vorgaben in der Vernehmlassung jedoch als zu aufwändig und schwer umsetzbar kritisiert, schrieb er nun.
Auf die nun getroffene Lösung einigten sich Mobilfunkbetreiber und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) an einem runden Tisch, unter der Leitung von Departementschef Albert Rösti.
In einem zweiten Schritt wollen die Zuständigen prüfen, wie das Mobilfunknetz fit gemacht werden kann für Strommangellagen oder mehrtägige Stromausfälle. Das weitere Vorgehen soll bis Ende 2027 festgelegt werden, wie das Uvek erklärte. Beteiligt werden auch das Wirtschafts- und das Verteidigungsdepartement.
(AWP)
