Khan habe von Februar bis März 2022 illegale Strafverfahren gegen russische Staatsbürger eingeleitet und das Präsidium des Weltstrafgerichts rechtswidrige Haftbefehle erlassen, behauptete die Behörde. Da Khan sich nicht in Russland befindet, bleibt das Urteil zunächst voraussichtlich weitgehend folgenlos. Khan hat im Mai im Zusammenhang mit einer Untersuchung über mutmassliche sexuelle Übergriffe sein Amt beim IStGH bis zum Abschluss der Untersuchung vorübergehend niedergelegt.
Nachdem Khan bereits im Frühjahr 2022 Ermittlungen eingeleitet hatte, erliess das Weltstrafgericht im März 2023 Haftbefehle gegen Kremlchef Wladimir Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen in der Ukraine. Auch gegen mehrere hochrangige russische Militärs wurden vom IStGH Haftbefehle erlassen. Putin hatte vor fast vier Jahren die Invasion in die Ukraine befohlen.
Das Weltstrafgericht verfolgt Verdächtige wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression. Russland ist nicht Vertragsstaat des IStGH./ksr/DP/men
(AWP)