Starten werde die Verlängerung für den Immobiliendienstleister am 6. Februar, wobei der Zahlungsaufschub während sechs Monaten bis am 6. August 2026 gelte, wie es in der SHAB-Publikation weiter hiess. Den Entscheid dazu habe das Gericht am 29. Januar getroffen. Beschwerden dagegen können innert zehn Tagen gestellt werden. Im Juli 2025 hatte das Unternehmen schon einmal eine Verlängerung erhalten.

Die Steiner AG war ab Juni 2024 in provisorischer Nachlassstundung. Hintergrund für den Stundungsantrag ist laut früheren Meldungen ein Liquiditätsengpass. Steiner erklärte diesen seinerzeit mit «unvorhersehbaren Entwicklungen» im Zusammenhang mit «einigen wenigen Bauprojekten» im Zuge des Ausstiegs aus dem Generalunternehmer-Geschäfts.

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(AWP)