Mit 121 zu 61 Stimmen bei drei Enthaltungen lehnte er am Montag einen Nichteintretensantrag einer Minderheit der vorberatenden Kommission ab und genehmigte dann fast diskussionslos die Änderungen. Diese gehen jetzt in den Ständerat. Die Vorschläge stammen vom Bundesrat.

Er hat in den letzten Jahren in sechzehn Kantonen getestet, was passiert, wenn der Bund kleine Infrastrukturprojekte in den Regionen auch mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt. Es geht also um Gelder, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Als Beispiele gab der Bundesrat die Erschliessung eines regionaltouristisch wichtigen Klettergartens im Kanton Uri und die Erstellung und Integration eines Mountainbike-Trails im Kanton Neuenburg ins regionale touristische Angebot an.

Beide Projekte werden laut Bundesrat von Sportvereinen realisiert, die den Betrieb und Unterhalt mit eigenen Ressourcen sicherstellen können. Sie verfügen aber nicht über genügend Eigenkapital, um die Investition selber zu finanzieren. Deshalb kommen sie laut Landesregierung für Darlehen von Banken oder für solche im Rahmen des bisherigen Gesetzes nicht in Frage.

Die Mehrheit des Nationalrats war der Meinung, die im geltenden Recht vorgesehenen Darlehen seien tatsächlich nicht das richtige Instrument, um kleine Infrastrukturen zu unterstützen, die keine oder nur marginale Cashflows generierten. Diese kleinen Infrastrukturen seien jedoch von regionalwirtschaftlicher Bedeutung, wenn sie anderen wirtschaftlichen Akteuren Nutzen brächten.

Die Minderheit hält die bestehenden Instrumente für ausreichend. Zudem obliege es den Kantonen und Gemeinden und nicht dem Bund, über allfällige Unterstützungsmassnahmen zu befinden.

Laut dem Bundesrat hat die Änderung keine Auswirkung auf den Bundeshaushalt. Der Bund werde die jährlichen Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung nicht erhöhen.