Die grosse Kammer folgte im Wesentlichen den Beschlüssen, die der Ständerat in der Sommersession gefällt hatte. Dies bedeutet auch, dass das Parlament deutlich weniger weit geht, als es der Bundesrat ursprünglich wollte. Insbesondere werden weniger Personen den Geldwäscherei-Bestimmungen unterstellt, als von der Landesregierung vorgeschlagen.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Gesetzesänderungen mit 116 zu 75 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Gegen das Gesetz stimmten die SVP-Fraktion und einige Freisinnige.

Mit den verbliebenen Differenzen muss sich nun nochmals der Ständerat befassen. Unter anderem möchte der Ständerat Immobilientransaktionen erst ab einem Wert von fünf Millionen Franken den Sorgfaltspflichten unterstellen. Der Nationalrat votierte auf Antrag einer Minderheit der vorberatenden Kommission um Beat Flach (GLP/AG) für eine Grenze von 3 Millionen Franken.

Anträge der Ratslinken, die Obergrenze ganz zu streichen und die Vorlage auch in zahlreichen anderen Punkten zu verschärfen, fanden keine Mehrheit. Vor der Detailberatung war ein Nichteintretensantrag der SVP ebenfalls gescheitert.

(AWP)