Der Entscheid im Nationalrat war am Mittwoch mit 99 zu 97 Stimmen knapp. SP, Mitte-Partei und Grüne hätten wie der Ständerat den «Dreizehnten» der AHV mit einer höheren Mehrwertsteuer und höheren Lohnprozenten finanzieren wollen. SVP, FDP und GLP hingegen wollen allein die Mehrwertsteuer erhöhen.
Gemäss dem neuen Nationalratsentscheid würde die Mehrwertsteuer bis 2033 um 0,5 Prozentpunkte erhöht. Zunächst hatte der Nationalrat eine befristete Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte beschlossen. Zudem verlängerte der Rat die Befristung um drei Jahre, von anfänglich Ende 2030 auf Ende 2033.
Zudem will der Nationalrat darauf verzichten, den reduzierten Satz für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs - etwa Nahrungsmittel - zu erhöhen. Der Sondersatz für die Hotellerie hingegen soll um 0,3 Prozentpunkte nach oben angepasst werden.
«Das kleinste Übel»
«Das kleinste Übel» nannte Diana Gutjahr (SVP/TG) den Antrag der Mehrheit. Die Befristung stelle sicher, dass keine dauerhafte Lösung zementiert werde, statt eine nachhaltige Reform anzupacken. In dieselbe Kerbe hieb Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Die AHV solle mit einer einzigen Reform auf sichere Beine gestellt werden.
Ein Nein an der Urne bedeute nicht, dass nicht erneut über ein höheres Rentenalter gesprochen werden dürfe, sagte Silberschmidt. Weder Salamitaktik noch Pflästerlipolitik seien heute angezeigt. Die Mehrheit hatte die Befristung verlängert, um Zeit zu gewinnen für eine solche grosse Reform.
Corina Gredig (GLP/ZH) führte die Generationengerechtigkeit ins Feld und sprach von einer «verantwortungsvollen Übergangsfinanzierung». Mit höheren Lohnbeiträgen hätten die Erwerbstätigen am Ende des Monats weniger auf dem Konto. Die Finanzierung über die Mehrwertsteuer sei gerechter als jene über Lohnbeiträge.
«AHV-Fonds aushungern»
Eine starke Minderheit wollte eine Mischfinanzierung aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen. «Was die Mehrheit will, führt zu einem Aushungern des AHV-Fonds», sagte Thomas Rechsteiner (Mitte/AI). Die von bürgerlicher Seite gewünschte Erhöhung des Rentenalters sei nicht mehrheitsfähig, sagte Samira Marti (SP/BL).
«Wer daran festhält, will nicht Teil der Lösung sein.» Auch die Mehrheit der Kantone wolle eine Mischfinanzierung. Die Mehrheit wolle mit der befristeten Finanzierung Druck für ein höheres Rentenalter machen, fügte Léonore Porchet (Grüne/VD) hinzu. Den Weg der Mehrheit nannte sie «eine Politik der verbrannten Erde».
Die 13. AHV-Rente wird Ende Jahr erstmals ausbezahlt. 4,2 Milliarden Franken sind dafür 2026 nötig, rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden im Jahr 2040. Diese Zahlen wurden in der Ständeratsdebatte im vergangenen März genannt.
Szenario in Vorlage «AHV 2030»
Finden die Räte in der laufenden Session keinen gemeinsamen Nenner, kommt das Geschäft in die Einigungskonferenz. Scheitert dort eine Lösung, gibt es vorerst keine Finanzierung der 13. Rente.
Der Bundesrat hat für diesen Fall ein Szenario in die Reformvorlage «AHV 2030» eingebaut: Der Vernehmlassungsentwurf enthält für diesen Fall eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge respektive eine lediglich höhere Mehrwertsteuer.
Eine höhere Mehrwertsteuer wäre auch nötig, wenn die 13. Rente befristet finanziert wird. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider plädierte für eine dauerhafte Finanzierung. Diese Anforderung erfülle derzeit nur der Weg des Ständerates. Der Bundesrat hatte zunächst eine unbefristete Mehrwertsteuer-Erhöhung gewollt.
Noch ein weiterer Punkt ist umstritten: Der Ständerat will einen Interventionsmechanismus für den Fall, dass absehbar wird, dass die Reserven des AHV-Fonds innerhalb von drei Jahren unter den Umfang einer Jahresausgabe sinken. Der Nationalrat lehnt das ab.
(AWP)
