Valérie Piller Carrard (SP/FR) begründete ihre parlamentarische Initiative mit der Erhaltung der Kaufkraft der Familien. Aktuell schreibt der Bund für Kinder unter 16 Jahren eine Zulage von 200 und für Jugendliche in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Altersjahr eine solche von 250 Franken vor.
Piller Carrard wollte diese Minimalbeträge auf 300 respektive 350 Franken erhöhen. Zudem sollten einkommensschwache Familien weitere 50 Franken pro Kind und Monat erhalten. Die Familienzulagen seien nie an die Teuerungs- und Lohnentwicklung angepasst worden.
Samira Marti (SP/BL) sagte für die Minderheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N), Kinder sollten nicht in die Armutsfalle geraten. Lediglich fünf Kantone würden zwar nur die Minimalzulagen ausrichten. Der jüngste Familienbericht zeige aber deutlich, dass viele Menschen mit Kindern sorgenvoll in die Zukunft schauten.
Diana Gutjahr (SVP/TG) erklärte namens der Kommissionsmehrheit, die Kommission habe bereits einer Erhöhung um 50 Franken je Zulage zugestimmt und die entsprechende parlamentarische Initiative von Marc Jost (EVP/BE) gutgeheissen. Das Geschäft liege derzeit bei der Schwesterkommission des Ständerats.
Auf diese Art komme die Kommission den Familien entgegen, belaste aber die Arbeitgeber nicht stärker. Diese müssen die Familienzulagen bezahlen. Gemäss den Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen würde die Initiative von Piller Carrard Kosten von 1,2 Milliarden Franken pro Jahr nach sich ziehen.
Die Erhöhung der Familienzulagen über die bereits von der SGK gutgeheissenen 50 Franken hinaus ist damit vom Tisch.
(AWP)