Die grosse Kammer schickte die Vorlage für die Anpassung des Urheberrechts am Montag mit dieser Forderung an den Bundesrat zurück, mit 157 zu 29 Stimmen und bei zwei Enthaltungen.

Die Mehrheit fand, dass die Verwaltung vertieft prüfen solle, wie künstliche Intelligenz (KI) die Funktionsweise von Plattformen und Suchmaschinen verändert und welche Folgen dies auf die Vorlage hat.

Den Auftrag, journalistische und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte vor missbräuchlicher Nutzung durch KI-Anbieter zu schützen, hat der Bundesrat bereits. Das Parlament überwies ihm dazu bereits eine Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ).

Snippets in Zukunft ohne Relevanz

Die Vorschau eines Artikels sei nach Ansicht von Experten keine schützenswerte Leistung, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH), und Snippets hätten in Zukunft keine Relevanz mehr. Die Verlage könnten sie auf Suchmaschinen ohnehin blockieren. Bei der KI hingegen, die journalistische Leistungen zweckentfremde, gebe es Schutzbedarf.

Die vom Verlegerverband aufgeworfene Frage sei berechtigt, sagte auch Gregor Rutz (SVP/ZH). Doch für einen urheberrechtlichen Schutz brauche es ein Mindestmass an Originalität. Er warnte vor fragwürdigen Bastelarbeiten mit der Vorlage.

Mitte-Vertreterinnen und -Vertreter hätten die Vorlage beraten wollen. Das Handeln und eine Abgeltung für journalistische Leistungen seien dringend, sagte Sprecherin Marie-France Roth Pasquier (FR). Bei mehr als zwei Dritteln der Google-Recherchen werde das Originaldokument nicht angezeigt.

Weitere Begehren abgelehnt

Mehr Schutz für journalistische Leistungen sei rundum anerkannt, doppelte Martin Candinas (Mitte/GR) nach und forderte Verbesserungen durch das Parlament. Es brauche rasch eine Lösung, in die auch KI-Anbieter einbezogen werden müssten. «Mit einer Rückweisung werden wir mehrere Jahre verlieren.»

SP, Grüne und GLP hätten die Vorlage mit der Zusatzrunde noch weiter ausbauen wollen, unterlagen aber ebenfalls. Der Bundesrat hätte nach ihrem Willen alternative Ansätze zur Förderung von Medienqualität und -vielfalt sowie zur Vergütung digitaler Plattformen prüfen müssen, etwa durch eine Digitalsteuer oder -abgabe.

Min Li Marti (SP/ZH) verwies auf sinkende Werbeeinnahmen und Leserinnen- und Leserzahlen von Bezahlmedien. Das Urheberrecht zwei Mal mit dem gleichen Ziel zu revidieren, mache aus Sicht der SP keinen Sinn. Die neue Regelung solle zielführend und nachhaltig sein, ergänzte Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE).

Frage der fairen Abgeltung

Barbara Schaffner (GLP/ZH) verwies auf das automatisierte Generieren von Inhalten durch KI. Es stelle sich die Frage, wie die Leistungen von Journalistinnen und Journalisten fair abgegolten werden könnten, wenn mit ihnen KI trainiert oder von ihr weiterverwendet werde.

Heute ist die Nutzung von sogenannten Snippets und Thumbnails, also Ausschnitten aus mit journalistischen Leistungen erzeugten Texten oder Bildern, nicht durch das Urheberrecht geschützt. Entsprechend bezahlen die Onlinedienste den Medienunternehmen bisher keine Vergütungen für das Nutzen dieser Leistungen.

Über die Rückweisung zu entscheiden hat nun der Ständerat. Zieht er nicht gleich, müsste sich der Nationalrat noch einmal dafür entscheiden, dass der Bundesrat die Vorlage überarbeiten müsste.

mk/

(AWP)