Die grosse Kammer hat entsprechenden Gesetzesänderungen am Dienstag mit 194 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme zugestimmt. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit der Sache befassen.

Die Möglichkeit einer landesweiten Auskunft hatte die Rechtskommission der grossen Kammer (RK-N) vorgeschlagen. Zu diesem Zweck sieht sie die Einführung eines zentralen Informationssystems und eine einheitliche Identifikation von Schuldnerinnen und Schuldnern vor.

Mehr als punktuelle Anpassungen

Sie baute den Entwurf des Bundesrats entsprechend aus. Demnach soll das neue System die nötigen Daten in den Kantonen «einsammeln» und zusammenstellen. Bei natürlichen Personen soll die Identifikation über die AHV-Nummer erfolgen.

Die ursprüngliche Vorlage der Landesregierung sah lediglich punktuelle Anpassungen vor. Nebst Regeln zu Online-Versteigerungen schlägt die Landesregierung vor, dass Betreibungsämter auf Betreibungsauszügen neu vermerken müssen, ob eine bestimmte Person am entsprechenden Ort im Einwohnerregister verzeichnet ist oder nicht. Die Massnahme soll nach Meinung des Bundesrats die Aussagekraft der Auszüge erhöhen und Missbrauch erschweren.

Weiter sieht der Entwurf des Bundesrats vor, dass Urkunden, Mitteilungen, Verfügungen und Entscheide in Zukunft grundsätzlich elektronisch ausgestellt werden. Auch damit erklärte sich der Nationalrat einverstanden.

«Konkursreiterei» erschweren

Heute umfasse eine Betreibungsregisterauskunft nur die Betreibungen am aktuellen Wohnort, erläutere Patricia von Falkenstein (LDP/BS). Mit einem Umzug in einen anderen Betreibungskreis könne de facto rasch wieder ein «sauberer» Auszug erreicht werden. In dieser Lage dränge sich ein Digitalisierungsprojekt auf.

Gerade in Fällen von «Konkursreiterei» sei eine aussagekräftige Auskunft wichtig, sagte auch Tamara Funiciello (SP/BE). Heute sei dies jedoch schlicht nicht möglich.

Wer sich heute beispielsweise um eine Wohnung bewerbe, müsse unter Umständen an verschiedenen Orten Auszüge beschaffen, gab unter anderem Raphaël Mahaim (Grüne/VD) zu bedenken. Es sei offensichtlich, dass im 21. Jahrhundert derartige Hürden nicht wünschbar seien.

Grundsätzlich finde auch der Bundesrat eine schweizweite Auskunft wünschenswert, sagte Justizminister Beat Jans. Die Landesregierung habe dies aber bewusst nicht vorgeschlagen, da es sich um kantonale Daten handle. Die zuständige Ständeratskommission werde sich mit der Frage befassen müssen, ob der Bund ein entsprechendes System betreiben solle.

Umstrittene Barzahlungen

Umstritten war in der Debatte, bis zu welchem Betrag Zahlungen im Betreibungsverfahren in bar geleistet werden dürfen sollen. Die Ratslinke forderte mit Verweis auf die Gefahr von Geldwäscherei eine Obergrenze von 15'000 Franken.

Alle diese Summe übersteigenden Zahlungen sollten nach ihrem Willen zur Gänze via einen Finanzintermediär gemäss Geldwäschereigesetz getätigt werden müssen. Nötig wäre damit beispielsweise eine Zahlung per Banküberweisung. Die SVP wollte wie im geltenden Recht gar keine Obergrenze. Sie sah kein Problem. Es wäre geradezu dumm, auf diese Weise Geld waschen zu wollen, sagte Manfred Bühler (SVP/BE).

Der Bundesrat schlug vor, dass Zahlungen bis zu 100'000 Franken in bar geleistet werden können sollen, der diese Summe übersteigende Betrag aber via Finanzintermediär einbezahlt werden müssen soll. Diese Lösung fand im Rat schliesslich eine Mehrheit.

(AWP)