In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage relativ knapp mit 102 zu 95 Stimmen ohne Enthaltungen an. Das Geschäft geht an den Ständerat.
Ursprüngliches Ziel des bundesrätlichen Entwurfs war, die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei den Hinterlassenenrenten zu beseitigen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) baute die Vorlage bei deren Vorberatung zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» der Mitte-Partei aus.
Vorgesehen ist, den Ehepaar-Plafond von 150 Prozent der AHV-Maximalrente für künftige Rentnerinnen und Rentner abzuschaffen - nicht aber bei den laufenden Renten. Witwen und Witwer sollen laut Entwurf neu eine Rente erhalten, bis ihr jüngstes Kind das 25. Altersjahr vollendet hat - unabhängig davon, ob sie mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner verheiratet waren.
Für Personen ohne Kinder sieht der Vorschlag der Landesregierung eine zweijährige Übergangsrente vor. Der Nationalrat votierte am Mittwoch knapp dafür, jene Übergangsrente während dreier Jahre auszurichten. Ausgenommen von der Reform sind Witwen und Witwer, die bei deren Inkrafttreten über 55 sind.
SP, Grüne und Mitte beantragten erfolglos, die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen. Sie störten sich insbesondere daran, dass mit der Reform auch gewisse bereits laufende Witwenrenten aufgehoben werden. Sie wandten zudem ein, die Verquickung der Frage der Hinterlassenenrenten mit der jener des Ehepaar-Plafonds führe zu einer Umverteilung von unten nach oben.
Der Nationalrat wählte bei den bestehenden Renten einen Mittelweg. Laufende Renten sollen demnach nur nach zwei Jahren erlöschen, wenn die betroffene Person unter 55 ist, keine Kinder hat und keine Ergänzungsleistungen bezieht.
(AWP)