Mit 124 zu 62 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat der Nationalrat am Dienstag Ja gesagt zu einer Initiative seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N). Das geltende Gesetz schreibt vor, dass die Zellen nach zehn Jahren Aufbewahrungszeit vernichtet werden müssen.

Für die ersten Frauen, die ihre Eizellen einfrieren liessen, ende diese Frist 2027, sagte Florence Brenzikofer (Grüne/BL) namens der Mehrheit. Bei der geplanten Gesetzesrevision stehe eine Verlängerung der Aufbewahrungszeit zur Debatte. Deshalb sollten vorher keine eingefroren Eizellen vernichtet werden müssen.

Fachkreise bestätigten zudem, dass die Qualität auch bei längerer Lagerung erhalten bleibe. Das werde auch bei der Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes berücksichtigt.

Katja Riem (SVP/BE) lehnte es ab, kurz vor der Revision des Gesetzes die Regeln anzupassen. Frauen, die Eizellen konservieren liessen, sei die Frist von zehn Jahren bekannt, und die Frage der «Grossmutter-Mütter» sei ethisch sensibel. Medizinisch nötige längere Aufbewahrungsfristen seien zudem bereits möglich.

Nun ist die zuständige Kommission des Ständerates noch einmal am Zug. In einer ersten Beratung hatte sie die Initiative der WBK-N noch abgelehnt. Sie wollte das Thema bisher ganzheitlich angehen. Ihrer Meinung nach müsste die Frage der Lagerung mit Blick auf das Alter der betroffenen Frau diskutiert werden.

Sagt die Ständeratskommission erneut Nein, entscheidet auch der Ständerat noch über die Frage der Übergangsregelung. Sagt sie dagegen Ja, kann eine Vorlage ausgearbeitet werden.

(AWP)