Mit 100 zu 94 Stimmen respektive mit 128 zu 68 Stimmen verwarf die grosse Kammer zwei Rückweisungsanträge aus den Reihen der Ratslinken und der Mitte-Partei. Deren Urheberinnen und Urheber störten sich namentlich daran, dass die Reform auch laufende Renten betrifft. Ausgenommen von der Reform sind Witwen, die bei deren Inkrafttreten über 55 sind. Bei jüngeren Personen bleibt der Anspruch noch für zwei Jahre bestehen.

Die Detailberatung der Vorlage war zunächst noch im Gange. Der Bundesrat will damit die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei den Hinterlassenenrenten zu beseitigen. Daneben geht es auch um die Abschaffung des Ehepaaar-Plafonds bei den AHV-Renten. Denn die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) baute die Vorlage bei deren Vorberatung zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» der Mitte-Partei aus.

Vorgesehen ist, den Ehepaar-Plafond von 150 Prozent der AHV-Maximalrente für künftige Rentnerinnen und Rentner abzuschaffen - nicht aber bei den laufenden Renten.

(AWP)