Bei der Beratung der Teilrevision des Nachrichtendienstgesetzes im Nationalrat hat sich das bürgerliche Lager durchgesetzt. Mit 111 zu 40 Stimmen bei 21 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer am Mittwoch nach rund vierstündiger Debatte der Vorlage zu.

Die Nein-Stimmen kamen von den Grünen und der SP. Die Mehrheit der Enthaltungen stammte aus der SP-Fraktion, einige von der SVP. Überwachungsmassnahmen wie das Abhören von Telefongesprächen oder die Durchsuchung von Räumen wären gemäss dem Beschluss des Nationalrats künftig auch im Kampf gegen gewalttätigen Extremismus möglich.

Nach geltendem Recht sind die sogenannten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen nur erlaubt, wenn es um Terrorismus, Spionage oder Angriffe auf kritische Infrastrukturen geht.

Der Bundesrat begründet die Gesetzesrevision mit der veränderten Bedrohungslage. Seit 2020 hätten sich die Bedrohungen vervielfacht, mit denen sich der NDB befasse. Im Gegenzug soll gemäss dem Entwurf der Landesregierung auch die Aufsicht über den NDB gestärkt werden.

«Erste Verteidungungslinie»

Der Linken ging das Vorhaben zu weit. Ein Nichteintretensantrag der Grünen blieb aber ohne Erfolg. Auch die Forderung, die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen, fand keine Mehrheit. Ebenso scheiterten diverse Minderheitsanträge von SP und Grünen, die Änderungen in einzelnen Punkten verlangten.

Dem Eintretensentscheid ging eine Grundsatzdebatte zur Rolle des Nachrichtendiensts und deren Grenzen voraus. Die Welt sei wieder das geworden, was sie schon immer gewesen sei - nämlich gefährlich, sagte Jean-Luc Addor (SVP/VS) namens der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats. Der Nachrichtendienst sei dabei die erste Verteidigungslinie.

Mitte-Fraktionssprecher Reto Nause (BE) erinnerte an gewalttätige Demonstrationen in verschiedenen Schweizer Städten in der jüngsten Vergangenheit. Nur mit Glück habe es keine Schwerverletzen oder Toten gegeben. Man müsse dem Gewaltextremismus endlich entschlossen entgegentreten. «Dass heute nur öffentlich zugängliche Informationen genutzt werden können, ist lächerlich.»

«Schritt Richtung Kontrollstaat»

Gerhard Andrey (Grüne/FR) sah in der Vorlage dagegen einen gefährlichen Schritt Richtung Kontrollstaat. «Künftig genügt der Begriff 'gewalttätiger Extremismus' , damit der NDB die ganze Palette genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen anordnen kann - vom Abhören bis zum Eindringen in den Computer.»

Vertreterinnen und Vertreter der Linken äusserten die Befürchtung, die Lehren des Fichen-Skandals könnten vergessen gehen. Die SP votierte mehrheitlich für Eintreten, wobei es in ihren Reihen einige Enthaltungen gab. Sie meldete aber Vorbehalte an.

Der NDB erfülle eine wichtige Aufgabe für den Schutz der Demokratie, sagte Fabian Molina (SP/ZH). Er operiere aber in einem rechtsstaatlich hochsensiblen Bereich. «Gerade in einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen dürfen wir unsere eigenen Werte nicht preisgeben.»

FDP, SVP und Grünliberale unterstützen die Revision. «Sicherheit und Freiheit sind kein Widerspruch», sagte Heinz Theiler (FDP/SZ) namens seiner Fraktion. Die Revision setze dort an, wo Erfahrungen der letzten Jahre Handlungsbedarf aufgezeigt hätten.

Pfister: Keine Massenüberwachung

«Unser Land ist längst kein ruhiger Sonderfall mehr, der von allem verschont bleibt», sagte Michael Götte (SVP/SG). Die neuen Befugnisse gegen gewalttätigen Extremismus seien überfällig.

Verteidigungsminister Martin Pfister versicherte im Rat, das neue Gesetz lasse eine allgemeine Überwachung der Bevölkerung nicht zu.

Eine weitere zentrale Neuerung im Gesetz betrifft Finanzintermediäre. Neu soll der NDB in bestimmten Fällen auch Daten bei Banken und anderen Finanzdienstleistern erheben können. Zulassen will die grosse Kammer auch, dass der NDB mithilfe Künstlicher Intelligenz Persönlichkeitsprofile zu Gefährdern erstellt.

Weiter gehen als der Bundesrat möchte der Nationalrat schliesslich im Kampf gegen Desinformation. Der Nachrichtendienst soll nach seinem Willen künftig auch zu Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten Informationen beschaffen können. Dies, sofern sich diese Aktivitäten gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richten.

Als Nächstes muss sich der Ständerat mit der Vorlage befassen.

(AWP)