Ruch argumentierte am Montag im Rat, die Beschränkungen des Raumplanungsgesetzes wirkten sich negativ auf viele dieser Gebäude aus. Sie würden vernachlässigt oder verlotterten gar. Wenn die Nutzung dieser Gebäude erleichtert würde, senke das den Druck auf die Siedlungen und mache allenfalls Vergrösserungen von Bauzonen überflüssig.
Selbstverständlich dürften bei einem Abbruch und Wiederaufbau dieser Gebäude die Form und das Volumen des Gebäudes nicht ändern. Dies, damit in der Landwirtschaftszone keine Mehrfamilienhäuser entstünden. Für Ruch sollen diese Lockerungen Besitzern von «altrechtlichen» Gebäuden zugute kommen, also solchen, die vor dem Inkrafttreten des geltenden Raumplanungsgesetzes erstellt wurden.
Eine GLP-SP-Grünen-Minderheit bekämpfte die Motion. Christophe Clivaz (Grüne/VS) sagte, erst 2023 habe das Parlament eine Revision des Raumplanungsgesetzes vorgenommen. Dabei habe es den Grundsatz der Trennung von überbautem und unüberbautem Land verstärkt. Das vom Motionär geschilderte Problem bestehe, doch Ruch präsentiere eine schlechte Lösung.
Der Bundesrat beantragte Überweisung der Motion. Bundesrat Albert Rösti sagte, die Motion enthalte Einschränkungen, aufgrund derer die Landesregierung einer Gesetzesänderung zustimmen könne. Dies insbesondere wegen der Bestimmung, dass keine neue Strasse zu diesen Bauten führen dürfe.
Die Motion geht noch nicht zur Umsetzung an den Bundesrat, sondern zur weiteren Beratung an die zuständige Kommission des Ständerats.
(AWP)
