Mit 94 zu 84 Stimmen bei 5 Enthaltungen sagte die grosse Kammer Nein zum Grundsatz, das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft zu verlängern. Für Eintreten stimmten die Fraktionen von SP, Mitte und Grünen. Nicht eintreten auf das Geschäft wollten SVP, FDP und GLP.

Der sogenannte Rettungsschirm war in der Herbstsession 2022 vom Parlament dringlich in Kraft gesetzt worden. Grund waren extreme Preissteigerungen an den Energiemärkten. Es bestand die Befürchtung, dass grosse Stromunternehmen ihre Sicherheitsleistungen für den Handel nicht mehr erbringen könnten, was die Stromversorgung der Schweiz gefährdet hätte. Bisher wurden noch nie Kredite des Bundes tatsächlich beansprucht.

Das Gesetz wurde bis Ende 2026 befristet. Gemäss der damaligen Botschaft des Bundesrates hätte es ab 2027 durch eine ordentliche, umfassende Regulierung ersetzt werden sollen.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen für eine dauerhafte Regelung stiessen jedoch in einer Vernehmlassung auf grossen Widerstand. Sie wurden als zu starker Eingriff in die Unternehmensführung kritisiert. Deshalb beantragte der Bundesrat eine Verlängerung des bestehenden Rettungsschirmes als Übergangslösung.

Schwindende Sorgen

Eine Mehrheit im Nationalrat lehnte das Eintreten auf die Vorlage aber ab, da es in ihren Augen nicht an den Steuerzahlenden ist, für die fehlende Liquidität dieser Elektrizitätsunternehmen aufzukommen. Die Unternehmen und ihre Eigentümer hätten in den vergangenen Jahren die Gelegenheit gehabt, Vorkehrungen für eine Krisensituation wie im Jahr 2022 zu treffen, hiess es verschiedentlich.

Damals hätten Dringlichkeit und Unvorhersehbarkeit ein Eingreifen des Bundes gerechtfertigt, dies sei heute nicht mehr der Fall. Zudem stellten die im Rettungsschirm vorgesehenen Verpflichtungen für die Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung dar, was wiederum deren Liquidität beeinträchtige oder den Spielraum für Investitionen verenge.

«Es ist wohl einzigartig, dass die Politik Konzerne unter einen Rettungsschirm stellen will, die das Geld nicht brauchen und eine staatliche Intervention entsprechend ablehnen», sagte Christian Imark (SVP/SO). Die Zeiten von Sorgen um die Liquidität seien trotz der aktuell wieder angespannten geopolitischen Lage schon lange vorbei.

Entschädigung für Staatsgarantie

Die vorberatende Nationalratskommission hatte knapp - mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten - einen Eintretensantrag für die Verlängerung des Gesetzes gestellt. Wäre es nach ihr gegangen, hätte der Rettungsschirm für Stromkonzerne fortgeführt werden sollen, aber mit kürzerer Laufzeit und weniger Geld.

Konkret wollte die Kommission die Hilfen bis 2029 befristen und den Kredit auf fünf Milliarden Franken halbieren. Zur Begründung hiess es, die betroffenen Unternehmen hätten Vorkehrungen getroffen, um sich flüssige Mittel zu beschaffen, und seien daher auf weniger Unterstützung angewiesen.

Ganz auf den Rettungsschirm zu verzichten, wäre aber falsch, sagte Jon Pult (SP/GR). Extreme Preisschwankungen oder Marktverwerfungen könnten weiterhin auftreten. Zudem gehe es darum, den Konzernen zu signalisieren, dass der Bund nicht bereit sei, auf ihre Bereitstellungspauschalen zu verzichten. Die drei systemkritischen Stromkonzerne sollten auch weiterhin ihre ohnehin bestehende Staats- und Bundesgarantie der Öffentlichkeit gegenüber entschädigen.

Bundesrat kompromissbereit

Der Bundesrat hatte beantragt, die Gültigkeit des Rettungsschirmes bis Ende 2031 zu verlängern. Energieminister Albert Rösti gab zu bedenken, dass es im Krisenfall sowieso eine Staatsgarantie gebe - ob mit oder ohne Gesetz. Das Parlament könne nun darüber entscheiden, ob eine solche Garantie mit einem befristeten ordentlichen Gesetz oder per Notrecht umgesetzt werden solle.

Rösti zeigte sich im Namen des Bundesrats auch kompromissbereit. Der Rettungsschirm könne auch nur bis 2029 und mit weniger Geld verlängert werden, wie dies die Nationalratskommission vorgeschlagen hatte. Danach sollen die Instrumente zur Rettung von systemkritischen Stromunternehmen von einer definitiven Regelung abgelöst werden - etwa mit strengeren Liquiditäts- und Eigenmittelvorschriften für Stromkonzerne.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Will auch er nichts von einer Verlängerung des Rettungsschirmes wissen, ist die Vorlage erledigt. Entscheidet die kleine Kammer anders als der Nationalrat, wäre dieser erneut am Zug.

(AWP)