Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) stellt sich mit 16 zu 8 Stimmen hinter das vom Bundesrat vorgeschlagene, neue Unternehmensentlastungsgesetz, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Mehrheit findet, dass das Gesetz zum Abbau der Regulierungskosten beiträgt.
Die Kommission lehnte zwei Anträge auf Rückweisung mit deutlichen Mehrheiten ab. Einer hätte den Bundesrat beauftragen wollen, ein Gesetz über die Stärkung der Kaufkraft und die Entlastung der Mittelklasse auszuarbeiten. Der andere wollte die Massnahmen zum Abbau der Bürokratie auf alle Rechtsunterworfenen ausdehnen.
Kosten schätzen und ausweisen
Das Unternehmensentlastungsgesetz schreibt vor, dass die Bundesverwaltung beim Ausarbeiten von Erlassen die Kosten schätzen muss, die für Unternehmen durch die neue Vorschrift entstehen. Diese Schätzung muss im Antrag des Bundesrates ausgewiesen sein, und sie soll dem Nutzen des Erlasses gegenübergestellt werden.
Die WAK-N-Mehrheit beantragt eine unabhängige Stelle, die die Schätzungen überprüfen soll. Der Ständerat lehnte einen ähnlichen Antrag ab. Umgekehrt stellt sich die WAK-N-Mehrheit gegen den Beschluss des Ständerates, Regulierungskosten nicht nur für Unternehmen schätzen zu lassen, sondern auch für Private.
Die WAK-N will zudem eine Regulierungsbremse. In einem Mitbericht an die zuständige Staatspolitische Kommission (SPK-N) beantragt sie mit 14 zu 10 Stimmen, das Instrument in der Verfassung zu verankern. Der Ständerat wollte von der Regulierungsbremse nichts wissen.
Mit einer Regulierungsbremse müssten Gesetze und völkerrechtliche Verträge, die Unternehmen stark belasten, von den Räten mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden. Die Bremse hatte das Parlament gewünscht und der Bundesrat daher die Vorlage ausgearbeitet. Er selbst lehnt das Instrument allerdings ab.