Der Bundesrat hatte eine Abweichungskompetenz beantragt für Ausfuhren von Kriegsmaterial. Er will die Kompetenz, um in ausserordentlichen Umständen und zur Wahrung der Interessen der Schweiz von den Bewilligungskriterien für Auslands-Rüstungsgeschäfte abzuweichen.

Von der Abweichungskompetenz Gebrauch machen will er vor allem gegenüber Ländern, mit denen die Schweiz Kriegsmaterial-Handel betreibt, aber in die nach geltendem Recht dennoch nicht geliefert werden kann. Heute ist es verboten, in Länder zu exportieren, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind.

Ausnahme enger fassen

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) unterstützt dies mit 16 zu 8 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Kommission will aber die vom Ständerat gewünschte generelle Ausnahme für Länder mit ähnlichem Exportregime wie die Schweiz eingrenzen. Ausnahmen sollen nur im Falle eines bewaffneten Konfliktes möglich sein.

Ein Empfängerland hingegen, das die Menschenrechte schwer und systematisch verletzt beziehungsweise bei dem die Gefahr besteht, dass die Exportgüter gegen die eigene Zivilbevölkerung eingesetzt oder an unerwünschte Endempfänger abgegeben würden, soll nach dem Willen der SIK-N nicht Gegenstand der Ausnahmeregelung sein.

In der Vernehmlassung waren bürgerliche Parteien für eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes. Dagegen sprachen sich SP, Grüne und EVP aus. Die Gruppe Schweiz ohne Armee (Gsoa) sprach bereits von einem Referendum, sollte das Parlament dem Bundesrat zustimmen.

Entscheid zu Wiederausfuhren offen

Der Bundesrat hat beantragt, was die Räte mit einer Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates verlangten. Sie wollten einen seinerzeit abgelehnten Antrag des Bundesrates zum Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative wieder aufnehmen, und dieser Forderung kommt der Bundesrat nun nach.

Weitere Änderungsanträge an der Vorlage wurden von der Kommission abgelehnt. Noch nicht entschieden hat sie auch über einen vom Ständerat in die Vorlage eingefügten zusätzlichen Punkt. Die kleine Kammer beschloss im Juni neue Regeln für die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial.

Diskussionen über Wiederausfuhren angestossen hatten Gesuche von EU-Staaten, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine Schweizer Rüstungsgüter weiterreichen wollten. Die Diskussionen dazu laufen in der SIK-N noch.

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(AWP)