Bei der Beratung der Vorlage sprach sich die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) für zahlreiche Änderungen am Entwurf der Landesregierung aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen an. Diese ist damit bereit für die Beratung im Nationalrat.
Konkret möchte die Kommissionsmehrheit, dass die Abgabe erst ab 2031 tatsächlich bezahlt werden muss. Denn für 2029 und 2030 soll gemäss dem Beschluss der Kommission eine Tarifreduktion von 100 Prozent gelten. 2031 wären es dann 70 Prozent, im Jahr darauf 50 Prozent.
100-Prozent-Rabatt bis 2030
Der Bundesrat schlägt dagegen vor, dass er die Tarife ab 2029 und bis ins Jahr 2035 zwar reduzieren können soll, dazu aber nicht verpflichtet wäre. Auch schlägt er maximale statt minimale Rabatte vor - von höchstens 70 Prozent im Jahr 2029, wobei die maximale Reduktion bis 2035 jedes Jahr um zehn Prozentpunkte sinken soll. Im Jahr 2035 betrüge sie damit noch 10 Prozent.
Die grosse Kammer wird bei der Beratung des Geschäfts auch über zahlreiche Minderheitsanträge zu befinden haben. Unter anderem wenden sich diese dagegen, den Spielraum des Bundesrates einzuschränken. Weitere Minderheiten fordern Höchstwerte für die Reduktion des Tarifs, eine Spannbreite oder andere Prozentwerte.
Verlagerungswirkung erhalten
Die LSVA wird seit 2001 für Fahrten auf Schweizer Strassen fällig. 2024 brachte sie Einnahmen von 1,8 Milliarden Franken. Zwei Drittel davon gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone. Bei einer Revision des Tarifsystems gemäss den Vorschlägen des Bundesrats könnten die Einnahmen laut der Landesregierung künftig um etwa 300 Millionen Franken höher ausfallen.
Der Bundesrat hatte die Botschaft zu der Gesetzesrevision im Mai verabschiedet. Er begründet das Vorhaben damit, dass die LSVA auch künftig zugunsten der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene wirken soll. Teil der Vorlage sind auch höhere Tarife für Verbrenner-Lastwagen.
Lastwagen der Abgasnorm Euro VI möchte der Bundesrat von der günstigsten in die zweitgünstigste Abgabekategorie umteilen. Für sie müsste künftig mehr bezahlt werden. In die zweitgünstigste Kategorie einweisen will der Bundesrat auch die neuen, schadstoffärmeren Euro-VII-Lastwagen. Für sie soll aber ebenfalls ein Rabatt gelten.
(AWP)