Könnte im nächsten Schritt nun auch ein direkter Kriegseintritt der Nato erfolgen? Irans Angriffe auf die Türkei und einen britischen Stützpunkt auf Zypern lassen diese Frage aufkommen. Schliesslich besagt Artikel 5 des Bündnisvertrags, dass ein bewaffneter Angriff auf ein Nato-Mitglied als Angriff gegen alle Mitglieder angesehen wird - und in der Folge soll eigentlich Beistand geleistet werden. Beim Thema Iran ist die Situation allerdings komplex. Fünf Gründe, die gegen eine direkte Nato-Beteiligung sprechen:
Es gibt bei Artikel 5 keinen Automatismus
Die Verpflichtung zum Beistand greift nur, wenn der angegriffene Bündnispartner dies auch will. Bislang haben weder Grossbritannien noch die Türkei darum gebeten - und es deutet wenig darauf hin, dass sich das kurzfristig ändert. Grund ist, dass die iranischen Angriffe bislang ein sehr begrenztes Ausmass hatten und beide Länder die derzeitigen Abwehrkapazitäten für ausreichend halten. Auf der Mittelmeerinsel Zypern hatte in der Nacht zum Montag eine Drohne iranischer Bauart ein Hangar auf dem britischen Luftwaffenstützpunkt Akrotiri getroffen und nur geringen Schaden angerichtet. Die am Mittwoch aus dem Iran in Richtung Türkei abgefeuerte ballistische Rakete wurde mit einem Luftverteidigungssystem der Nato abgefangen.
Die Konsens-Hürde
Selbst wenn die Türkei und Grossbritannien ihre Meinung ändern und um Beistand bitten sollten: Ob dieser dann über Artikel 5 gewährt werden würde, ist nicht hundertprozentig gesetzt. Grund ist, dass die Verpflichtung zum Beistand nach Artikel 5 nach bislang dominierender Auslegung erst dann greifen würde, wenn der Nordatlantikrat als das höchste politische Entscheidungsgremium der Allianz im Konsens den Bündnisfall ausruft. Ob ein solcher Konsens erzielt werden könnte, ist im Fall des aktuellen Nahost-Krieges offen - vor allem, weil die heisse Phase des Konflikts mit den Angriffen der USA und Israels auf den Iran begann. Alliierte wie Spanien und Frankreich halten die Militäroperationen der beiden Länder für völkerrechtswidrig.
Unterstützung kann es auch ohne Artikel 5 geben
Wenn Nato-Länder wie die Türkei zu dem Schluss kommen sollten, dass sie doch Hilfe bei der Abwehr iranischer Angriffe brauchen, könnten sie zunächst einmal ohne Verweis auf Artikel 5 um Unterstützung bitten. Einen ähnlichen Weg hatte etwa Polen im September nach Luftraumverletzungen durch russische Kampfjets und Kamikaze-Drohnen gewählt. Der Oberbefehlshaber der Nato-Streitkräfte in Europa startete daraufhin den Einsatz «Eastern Sentry» (deutsch etwa: Wächter des Ostens). Dabei wurden zusätzliche Überwachungs- und Flugabwehrkapazitäten mobilisiert. Deutschland entschied damals Kampfjets vom Typ Eurofighter auf dem polnischen Militärflugplatz Malbork zu stationieren. Einsätze dieser Art kann der Nato-Oberbefehlshaber auch ohne eine formelle Entscheidung aller Alliierter starten.
Ein Antrag auf Artikel 5 birgt Risiken
Ein Super-GAU wäre es für die Nato, wenn ein Beistandsersuchen nach Artikel 5 wegen politischer Streitigkeiten nicht bewilligt werden würde. Ein solches Szenario könnte bei Gegnern wie Russland Zweifel an der Geschlossenheit nähren. Zudem könnte eine Nato-Beteiligung den Nahost-Konflikt weiter eskalieren lassen und dem Iran einen Vorwand geben, auch noch andere europäische Alliierte anzugreifen. Schlecht für die Nato wäre es auch, wenn zwar der Bündnisfall ausgerufen wird, dann aber kaum jemand militärische Unterstützung leistet. Dies wäre möglich, weil die einzelnen Länder selbst nach Aktivierung von Artikel 5 eigenständig entscheiden können, welche Unterstützungsmassnahmen sie für notwendig halten. Es gibt keinen automatischen Militäreinsatz aller Nato-Staaten.
Symbole lassen sich auch anders setzen
Wenn es vor allem um Symbolik geht, könnten die Türkei und Grossbritannien wegen des Beschusses ein Verfahren nach Artikel 4 des Nato-Vertrags beantragen - dieses ist häufig Vorstufe für abgestimmte Schutzmassnahmen. Artikel 4 sieht Beratungen vor, wenn sich ein Nato-Staat von aussen gefährdet sieht. Konkret heisst es in ihm: «Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.» Der Artikel wurde seit Gründung des Bündnisses 1949 bereits neunmal in Anspruch genommen - zuletzt am 23. September 2025, nachdem drei russische Kampfjets den Luftraum Estlands verletzt hatten. Die Konsultationen sind in der Regel vor allem symbolisch als Signal an den Gegner relevant. Sie können aber auch dazu führen, dass bedrohte Staaten zusätzliche Bündnisunterstützung im Bereich Abschreckung und Verteidigung bekommen./aha/DP/stk
(AWP)
