Der Vorfall wird nach Angaben der Sprecherin auch an diesem Vormittag bei einer ohnehin geplanten Sitzung der ständigen Vertreter der Nato-Staaten in Brüssel thematisiert werden.
Theoretisch könnte Polen wegen des Eindringens der Drohnen zum Beispiel ein Verfahren nach Artikel 4 des Nato-Vertrags beantragen. Er sieht Beratungen vor, wenn sich ein Nato-Staat von aussen gefährdet sieht. Konkret heisst es darin: «Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.» Der Artikel wurde seit Gründung des Bündnisses 1949 sieben Mal in Anspruch genommen - zuletzt am 24. Februar, dem Tag des russischen Überfalls auf die Ukraine. Beantragt wurde das damals von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Tschechien und der Slowakei.
Dass Polen nach Artikel 5 um militärische Unterstützung der Allianz bittet, gilt vorerst als sehr unwahrscheinlich - auch weil dies ein erhebliches Eskalationsrisiko bergen würde./aha/DP/stk
(AWP)